Anlegerschutzgesetz stärkt OIFs – jedoch zulasten der Fungibilität und Rendite

Das Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts sieht weiter vor, dass Anleger halbjährlich 30.000 Euro aus einem OIF abziehen können. Für das Gesamtjahr liegt die Grenze bei 60.000 Euro. „Diese Änderung macht Liquiditätsabflüsse besser steuerbar und verbessert die Trennung von institutionellen und privaten Anlegern in Publikumsfonds“, so Professor Thomas.

Darüber hinaus gibt es strengere Vorschriften zur Bewertung von Fondsimmobilien. Diese muss bei Fonds, die börsentägliche Anteilscheinrücknahmen ermöglichen, nun quartalsweise erfolgen. Die Unabhängigkeit der Bewerter wird erhöht, indem die Sachverständigen maximal fünf Jahre für eine Fondsgesellschaft arbeiten dürfen und danach mindestens zwei Jahre ihr Mandat abgeben müssen. „Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes gilt es nun, die neuen rechtlichen Vorgaben etwa für die quartalsweisen Bewertungen in konkrete Prozesse zu übersetzen, also beispielsweise Wertermittlungsmethoden und Besetzung der Gutachterausschüsse im Detail festzulegen”, erklärt Dr. Christian Schede, Partner, Head of Real Estate Germany der Kanzlei Olswang LLP. Auch die technische Umsetzung der Mindesthalte- und Rückgabe- fristen – vor allem das Monitoring der halbjährlichen Freigrenze – müsse geklärt werden.

Seite 3: Eine künftige Zweiteilung der Markts ist unausweichlich

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