DIV fordert Regulierung für Immobilienmakler

Der Deutsche Immobilienberater Verbund (DIV), ein Zusammenschluss von Immobilienmaklern und deren Unternehmen, plädiert für eine gesetzliche Regelung für das Maklergewerbe. Reguliert werden sollen die Zulassung und Ausbildung zum Makler sowie Maklergebühren. Vor allem der Verbraucher soll davon profitieren.

Immobilie Makler„Nahezu alle Länder in Europa sowie vorbildhaft USA und Kanada haben ihr Maklergewerbe und die damit zusammenhängenden Provisionen durch Gesetze und Vorschriften geregelt“, sagt DIV-Geschäftsführer Raimund Wurzel. In diesen Staaten würden fast 100 Prozent der Immobilientransaktionen über Immobilienmakler abgewickelt.

Als eines der wenigen europäischen Länder habe Deutschland keine solche Regelung, obwohl die gleichen Strukturen vorhanden seien. Um dem Schutz- und Sicherheitsbedürfnis der Verbraucher Rechnung zu tragen, sei es nach Ansicht von Wurzel notwendig, auch in Deutschland eine bundesweit einheitliche Anpassung an die europäische Dienstleistungsrichtlinie analog der Finanzdienstleister einzuführen.

Eine qualitative Zulassungsregelung für Makler zur Eröffnung eines Immobilienbüros sei sinnvoll und stelle keine Einschränkung der Gewerbefreiheit dar, so Wurzel. Schließlich dürften auch Selbstständige, wie beispielsweise Kfz-Betriebe oder Friseure, ihre Geschäftstätigkeit nur aufnehmen, wenn sie einen Meisterbrief vorweisen können.

Für die Ausübung des Gewerbes eines Immobilienmaklers genügt derzeit eine Zulassung nach Paragraf 34 c Gewerbeordnung. Danach muss der Antragsteller zwar zuverlässig sein und in geordneten Vermögensverhältnissen leben, aber keine gesonderte Ausbildung vorweisen. (ks)

Foto: Shutterstock

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