Regierung setzt Steueranreize für energetische Sanierung

Die Bundesregierung hat im Zuge der Energiewende steuerliche Anreize für energetische Wohngebäudesanierungen beschlossen. Ein Gesetzentwurf sieht die Förderung entsprechender Maßnahmen ab Januar 2012 vor. Sanierungskosten sollen steuerlich absetzbar sein. 

Der Bund will die Sanierung von Gebäuden fördern, die vor 1995 gebaut wurden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass mit der Sanierung der Energiebedarf des Gebäudes erheblich verringert wird. Dies ist durch eine Bescheinigung eines Sachverständigen nachzuweisen. Steuerpflichtige können jährlich zehn Prozent der Aufwendungen für die Sanierungsmaßnahmen über einen Zeitraum von zehn Jahren steuermindernd geltend machen. Das gilt jedoch nur für den Fall, dass sie ihre Gebäude vermieten oder verpachten, also damit Einkünfte erzielen. Steuerpflichtige, die das Objekt selbst nutzen, können die Aufwendungen wie Sonderausgaben in gleicher Weise geltend machen. Neben den steuerlichen Anreizen ist im Energiekonzept auch eine Aufstockung der Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm auf 1,5 Milliarden Euro vorgesehen. Das neue Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, begrüßt die durch das Kabinett beschlossenen steuerlichen Anreize zur energetischen Gebäudesanierung. „Dies ist ein wichtiges Signal für Investoren und die Stärkung der Binnenkonjunktur. Nur ein angemessener Instrumentenmix aus steuerlichen Anreizen und KfW-Fördermitteln führt zu einer Breitenwirkung in der energetischen Gebäudesanierung ohne die die ambitionierten Klimaschutzziele der Bundesregierung nicht erreicht werden können“, erklärt Verbändspräsident Walter Rasch.

Auch die in der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) zusammengeschlossenen Verbände und der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) sehen die Zielrichtung des Kabinettsbeschlusses der Bundesregierung positiv: „Wir gehen davon aus, dass die energetische Gebäudesanierung durch die beschlossenen Maßnahmen einen Schub erfahren kann“, sagte Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA nach Bekanntwerden des Kabinettsbeschlusses am Montag.

Die beschlossene Aufstockung der Fördermittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm ist aus Sicht der Immobilienverbände ein wichtiger Baustein für die Umsetzung der ambitionierten Klimaschutzziele der Bundesregierung. „Ein wichtiges Anliegen der Immobilienwirtschaft ist allerdings die langfristige Verstetigung der bereit gestellten Mittel über das Jahr 2014 hinaus“, ergänzte Jens-Ulrich Kießling, Vorsitzender der BSI und Präsident des Immobilienverbandes IVD. Er wies erneut darauf hin, dass jährlich fünf Milliarden Euro erforderlich seien, um zwei Prozent des Wohnungsbestandes pro Jahr auf hohem energetischem Niveau zu sanieren.

Seite 2: Offene Fragen aus Sicht der Branche

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