ZIA sieht AIFM-Umsetzungsgesetz „auf richtigem Weg“

Der vom Bundeskabinett heute beschlossene Gesetzentwurf zum AIFM-Umsetzungsgesetz geht in die richtige Richtung, so der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA. Das ursprünglich vom Bundesfinanzministerium vorgesehene Aus für neue offene Immobilienfonds sei damit vom Tisch.

Dr. Andreas Mattner, ZIA

„Wir sind auf dem richtigen Weg. Die für die Immobilienbranche wichtige Assetklasse offene Immobilienfonds wird nicht eliminiert. Im parlamentarischen Verfahren werden wir uns dafür einsetzen, dass weitere Hürden für die indirekte Immobilienanlage aus dem Weg geräumt werden“, kommentiert ZIA-Präsident Andreas Mattner den aktuellen Stand des für die Finanz- und Immobilienwirtschaft zentralen Gesetzesentwurfs.

Nach den ursprünglichen Plänen des BMF wäre die Neuauflage offener Immobilienfonds unter Bestandsschutz für bestehende Fonds verboten worden. „Auch wenn neue offene Immobilienfonds jetzt weiterhin möglich sind, müssen sich die Anbieter auf umfangreiche neue Anforderungen einstellen. Ob die neuen Regeln tatsächlich alle dem Anlegerschutz dienen, ist jedoch fraglich“, so Mattner.

Die zentralen Aspekte im Überblick:

– Die Regelung, dass Anleger pro Halbjahr 30.000 Euro zurückgeben dürfen, wird gestrichen.

– Die Rücknahme von Anteilen erfolgt an einem festen Stichtag mit einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten.

– Die Ausgabe neuer Anteile erfolgt lediglich vier Mal im Jahr.

– Die Übergangsregelungen sehen unter anderem vor, dass für Anteile von Altanlegern (Stichtag 21. Juli 2013) die 30.000-Euro-Regelung weiter gilt.

– Die Pflicht, einen unabhängigen Sachverständigenausschuss zu bilden, entfällt.

Auch bei den geschlossenen Immobilienfonds konnte aus Sicht des ZIA „ein sachgerechter Ausgleich von Verbraucherschutzinteressen und Markterfordernissen“ erreicht werden. Die meisten Knackpunkte wie die Begrenzung der Kreditaufnahme, Mindestanlage und die fehlende Definition der Risikostreuung für Publikumsfonds sowie die Verwahrstellen wurden im Kabinettsbeschluss demnach durch „praxisnähere Regelungen“ ersetzt. (te)

Foto: ZIA 

 

 

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