BDJ: Mietobjekte im Einzelhandel oft falsch versichert

Laut einer Einschätzung des Industrieversicherungsmaklers BDJ treten im Filialeinzelhandel häufig Deckungslücken auf. Daher sei die schriftliche Festlegung, wie Gebäude und Einrichtung definiert werden, für Nutzer gewerblicher Mietflächen besonders wichtig.

Im Schadensfall könne die Aufteilung von Einrichtung und Gebäude existentiell sein und sollte deshalb möglichst frühzeitig geklärt werden, sagt Frank Stelling, Kundenbetreuer von BDJ Versicherungsmakler für den filialisierten Einzelhandel.

Geschäftsinhaltsversicherung zahlt in manchen Fällen nicht

Laut BDJ sehen Standardversicherungsbedingungen Einrichtungen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, als Gebäudebestandteil an. Dann würde die Geschäftsinhaltsversicherung für die oft teuren Mietereinbauten im Schadenfall nicht aufkommen, warnt Experte Stelling.

Besondere Formulierung im Versicherungsvertrag berücksichtigen

Der Makler empfiehlt daher, als Mieter in den Versicherungsvertrag unbedingt eine besondere Formulierung aufzunehmen. Diese solle lauten: „Dem Versicherungsnehmer gehörende und/oder von ihm vorgenommene und/oder übernommene Einbauten in gemieteten oder geleasten Räumen oder Gebäuden sind mitversichert, auch dann, wenn es sich um wesentliche, eigentlich unter Position Gebäude zu erfassende, Gebäudeteile handelt.“

Diese Werte müssten auch bei der Ermittlung der Versicherungssumme berücksichtigt werden. Gegebenenfalls sei auch die Mitversicherung fremden Eigentums, wichtig bei Franchisenehmern, zu beachten, ergänzt das Maklerhaus. (lk)

Foto: Shutterstock

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments