REITs: nicht automatisch Fonds im Sinne des KAGB

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) begrüßt das kürzlich von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichte Auslegungsschreiben zum Anwendungsbereich des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) und zum Begriff des „Investmentvermögens“.

Dr. Andreas Mattner, ZIA

Prüfung im Einzelfall

Demnach ist bei REITs im Einzelfall zu prüfen, ob sie in den Anwendungsbereich des KAGB fallen.

In einem im März veröffentlichten Konsultationspapier hatte die BaFin REITs noch grundsätzlich als Fonds im Sinne des Gesetzes eingestuft.

Praxistaugliche Unterscheidung

„Wir freuen uns, dass wir die BaFin davon überzeugen konnten, praxistauglichere Unterscheidungen von Fonds und Immobiliengesellschaften zu finden. Dies ist der richtige Weg, weitere Klarstellungen müssen noch erfolgen.

Von internationalem Interesse ist zudem, dass REITs nicht zwingend eine festgelegte Anlagestrategie verfolgen, wenn sie ihr Tätigkeitsumfeld gemäß REIT-Gesetz als Satzungszweck angeben.

REITs gelten damit nicht per se als Fonds im Sinne des KAGB“, erklärt ZIA-Präsident Andreas Mattner.

Unternehmensstrategie entscheidend

Unternehmen mit einer festgelegten Anlagestrategie werden durch das KAGB reguliert. Gesellschaften, die eine Unternehmensstrategie verfolgen, fallen nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes.

Eine Abgrenzung zwischen Anlagestrategie und Unternehmensstrategie ist jedoch nicht immer problemlos möglich.

Kein deutscher Sonderweg

„Mit dem nun veröffentlichten Auslegungsschreiben hat die BaFin sich der von der European Securities and Markets Authority (ESMA) empfohlenen Praxis angeschlossen und einen deutschen Sonderweg vermieden“, so Mattner.
 (mh)

Foto: ZIA

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