Steuern sparen beim Immobilienerwerb

Wenn die erworbene Immobilie nicht nur für private, sondern auch für gewerbliche Zwecke genutzt wird, können ordentlich Steuern gespart werden. Allerdings müssen je nach Fall rechtliche und behördliche Anforderungen berücksichtigt werden.

Steuern sparen: Wolfgang HornbruchMietwohnung im Haus

Besonders beliebt sind Immobilien mit separat vermietbaren Einheiten. Häufig bewohnen Eigentümer die Hauptwohnung und vermieten Nebenwohnungen an Dritte.

Auch Mietverträge unter Familienangehörigen sind denkbar. Sie müssen allerdings die Anforderungen an Verträge mit Dritten erfüllen und dürfen einen Mietzins von 66 Prozent der ortsüblichen Miete nicht unterschreiten.

Weitere Beispiele: Einliegerwohnung, Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte.

Atelier im Dachgeschoss

Freiberufler wie Architekten, Anwälte oder Journalisten dürfen ihren Tätigkeiten in der Regel auch in Wohngebäuden nachgehen. Vorbehalte bestehen gegebenenfalls bei Störungen des Wohnumfelds, die von Leuchtreklamen oder übermäßigem Publikumsverkehr ausgehen können, so etwa bei Arztpraxen. Im Zweifelsfall ist Rücksprache mit der zuständigen Behörde für Baugenehmigungen und Nutzungsänderungen zu nehmen. Zudem ist gegebenenfalls noch die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft einzuholen.

Weitere Beispiele: Praxis im Parterre, Büroraum im Souterrain.

Ladenlokal im Erdgeschoss

Gewerbliche Tätigkeiten in Wohngebieten sind nur mit behördlicher Zustimmung zulässig. Vor Aufnahme der Tätigkeit ist eine baurechtliche Genehmigung einzuholen und unter Umständen eine Nutzungsänderung zu beantragen. Zudem ist zu gewährleisten, dass die Gewerberäume die baulichen und technischen Vorgaben für die jeweilige Geschäftstätigkeit erfüllen.

Autor Wolfgang Hornbruch ist Steuerberater und vereidigter Buchprüfer der Kanzlei DHPG in Gummersbach.

Foto: DHPG

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