Bestellerprinzip: „Wer bestellt, bezahlt“

Die Bundesregierung kann den Neubau in städtischen Ballungsräumen fördern, indem steuerliche Sonderabschreibungen ermöglicht werden. Diese sollten besonders für Bauherren und Projektentwickler gelten, die in Gebieten bauen, in denen die Mietpreisbremse greift. Denn dort ist die Nachfrage nach Wohnraum besonders hoch.

Zum Bestellerprinzip: Immobilienverbände erwarten, dass Makler saftige Umsatzeinbußen hinnehmen müssen, da Vermieter auf die „Serviceleistung“ Wohnungsvermittlung verzichten. Gefährdet die neue Regelung den Berufsstand Immobilienmakler?

Ich bekomme derzeit viele Zuschriften von Maklern, die um ihre berufliche Existenz bangen. Die Regierung will Immobilienmaklern mit dem Bestellerprinzip nicht schaden. Wir wollen lediglich das in vielen Bereichen unserer Volkswirtschaft gültige Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ in der Immobilienwirtschaft einführen.

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Beauftragt ein Vermieter einen Makler, sollte dieser auch für die Dienstleistung bezahlen. Meiner Meinung nach muss der jetzige Gesetzestext allerdings noch einmal überarbeitet werden. Momentan sieht es so aus, als ob in 99 Prozent der Fälle der Vermieter die Provision bezahlt. Mieter hätten nicht mehr ohne weiteres die Freiheit, einen Makler zu beauftragen. Oftmals werden Mieter aktiv, und beauftragen Makler. Wenn die Initiative von Wohnungssuchenden ausgeht, sollten diese auch die Provision zahlen.

Die Preise stießen in letzten Monaten in Großstädten wie München und Hamburg an die Decke. Die Mietpreisbremse soll allerdings erst kommendes Jahr gelten. Warum wurde die Mietpreisbremse nicht bereits vor drei Jahren vom Gesetzgeber verabschiedet?

Wenn die Mietpreisbremse schon vor drei Jahren gesetzliche Gültigkeit erlangt hätte, wären die Neubauzahlen der letzten Jahre niedriger. Der Markt hat auf die hohe Nachfrage reagiert, die Neubauzahlen wachsen. Das will der Gesetzgeber nicht unterbinden.

Interview: Sarah Steiner

Foto: Yves Sucksdorff

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