„Keine spekulative Übertreibung“

Welche Auswirkungen auf das Finanzierungsgeschäft erwarten Sie aufgrund der Wohnimmobilienkreditrichtlinie?

Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist nach der Einführung der Verbraucherkreditrichtlinie in 2010 und der Verbraucherrechterichtlinie in diesem Jahr ein weiterer konsequenter Schritt der EU, um länderübergreifende Grundsätze für verlässliche Kreditvergabestandards im Zusammenhang mit Wohnimmobilien festzulegen und damit gleichzeitig ein hohes Verbraucherschutzniveau zu schaffen.

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Die Richtlinie muss bis spätestens 21. März 2016 in nationales Recht umgewandelt sein, wobei das parlamentarische Verfahren bis zur Sommerpause 2015 abgeschlossen sein soll. Das heißt, die Konsequenzen auf das Finanzierungsgeschäft sind derzeit schwer abschätzbar.

Wir erwarten Anpassungen bei der Anbahnung einer Finanzierung, bei den vorvertraglichen Pflichten, bei Prüfungsprozessen und bei Vertragsregelungen. Schwerpunkt werden aber neue Regelungen bezüglich der Qualifikation der an der Finanzierung beteiligten Personen, wobei gleichermaßen Vermittler als auch Bankmitarbeiter gemeint sind, sein.

Interview: Frank O. Milewski

Foto: Postbank

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