Neubauten von Mietpreisbremse ausgenommen

Die Wohnungswirtschaft begrüßt die Änderungen an dem Gesetz als Kompromiss mit Augenmaß.

„Es ist ein wichtiges Signal für die Wohnungsunternehmen, dass die Mietpreisbremse nicht für Neubauten gilt und auf fünf Jahre befristet wird. Die Koalition hat in letzter Sekunde erkannt, dass eine zeitliche Begrenzung der Mietpreisbremse dringend notwendig ist, um den Wohnungsneubau nicht abzuwürgen“, kommentiert Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW).

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Behebung des Wohnungsmangels

Darüber hinaus begrüßte Gedaschko, dass die Landesregierungen mit der Mietpreisbremse verpflichtet werden sollen, einen Maßnahmenplan zur Behebung des Wohnungsmangels zu vorzulegen.

Damit werde der Bau neuer Wohnungen gerade in den Gebieten mit Engpässen angekurbelt und stark steigenden Mieten entgegengewirkt. (st)

Foto: Shutterstock.com

 

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