Baunebenkosten: Die am häufigsten vergessenen Ausgaben

Grundbucheintrag

Das Eigentum am Grundstück kann nur auf den Käufer übergehen, wenn es einen Grundbucheintrag gibt. In der Regel werden die Kosten für den Grundbucheintrag in der Notarrechnung mit aufgeführt. Sie machen dabei etwa die Hälfte der Notarkosten aus.

Die Kosten des Maklers

Es gibt heutzutage nicht mehr viele Grundstücke oder Immobilien, die ohne einen Makler erworben werden können. Im Normalfall beauftragt der Kunde also den Makler mit der Suche nach einem geeigneten Objekt. Scharfenorth gibt zu bedenken, dass Makler sich diese Dienste mit einer Courtage von 3,5 bis sieben Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer, je nach Lage des Grundstückes, bezahlen lassen.

Auch wenn diese Punkte alle erledigt sind, kommen weitere Ausgaben auf den Bauherren zu. Bevor das Haus gebaut werden kann sind Bauantrag und Baugenehmigung einzuholen.

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Einrichtung der Baustelle

Auch für die Vorbereitung und Einrichtung der Baustelle fallen Posten an. Dazu gehören beispielsweise die Erschließung des Grundstücks für Baufahrzeuge, sowie Anschlüsse für Strom, Gas und Wasser. Außerdem sollte sich der Bauherr gegen Risiken versichern. Dazu zählen eine Haftpflichtversicherung oder eine Wohngebäudeversicherung.

Vor dem Hausbau sollten Bauherren sich in jedem Fall über alle anfallende Nebenkosten und andere baubedingte Gebühren informieren und diese in ihr Vorhaben einrechnen. (st)

Foto: Shutterstock.com

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