Energieausweis: Immobilien mehrheitlich im roten Bereich

Wenn eine Immobilie verkauft oder vermietet werden soll, muss ein Energieausweis vorliegen. Das Marktforschungsinstitut TNS Infratest hat untersucht, welche Effizienzklassen die bisher ausgestellten Ausweise dokumentieren.

Der Energieausweis muss bei Verkauf und Vermietung einer Immobilie verpflichtend vorgezeigt und übergeben werden.

Seit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2013) am 1. Mai 2014 müssen neu ausgestellte Energieausweise eine Effizienzklasse ausweisen. Die Skala reicht von “A+” (“energetisch sehr gut”) bis “H” (“energetisch sehr schlecht”). Das gilt auch für Immobilienanzeigen: Kennzahlen zum Energieverbrauch des Gebäudes sind dort Pflicht.

Bußgeld von bis zu 15.000 Euro

Neu ab dem 1. Mai 2015 ist: Vermieter und Verkäufer, die sich nicht daran halten, handeln ordnungswidrig. Sie müssen mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen.

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Erste Analyse der Energiestandards

TNS hat in Zusammenarbeit mit Energieausweis48 in einer ersten Auswertung 10.354 zwischen dem 1. Mai 2014 und dem 30. April 2015 erstellte Energiebedarfsausweise für Wohngebäude analysiert. Die Analyse liefert ein erstes Abbild der energetischen Qualität deutscher Wohngebäude.

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