Wie stark dürfen Mieten steigen? – BGH prüft Kappungsgrenze

Warum beschäftigt sich jetzt der BGH damit?

Ein Berliner Vermieter wollte die Miete für eine Wohnung im Stadtteil Wedding um 20 Prozent erhöhen. Der Mieter verweigerte die Zahlung und berief sich auf die in der Hauptstadt geltende niedrigere Kappungsgrenze. Das will der Vermieter aber nicht akzeptieren. Er hält den Wohnungsmarkt nur in einzelnen Bezirken für besonders angespannt – in seiner Wohngegend aber nicht. Die niedrigere Kappungsgrenze dürfe daher nicht in der ganzen Stadt gelten.

Was sagt die Berliner Landesregierung zu dem Vorwurf?

„Die Wohnraumsituation ist in der gesamten Stadt angespannt“, betont Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD). Zuletzt sei die Nachfrage auch an den Rändern Berlins stark gestiegen, sodass es in jedem Bezirk eng werde. Deshalb gelte die Kappungsgrenze – wie auch die Mietpreisbremse – flächendeckend. Diese Einschätzung habe das Landgericht dem Senat im vergangenen Jahr auch bestätigt.

Was muss der BGH nun prüfen?

Der Vermieter war mit seiner Klage in den Vorinstanzen gescheitert. Das Landgericht Berlin hatte die abgesenkte Kappungsgrenze gebilligt, weil es die Gründe des Senats nachvollziehbar fand. Der BGH muss nun prüfen, ob das Landgericht bei der Beurteilung Fehler gemacht hat. Der Eigentümerverband Haus & Grund hofft auf grundsätzliche Klärung der Frage, unter welchen Voraussetzungen Kommunen die Kappungsgrenze überhaupt senken dürfen: „Denn das ist ein Eingriff in das Eigentumsgrundrecht der Vermieter. Damit muss man sensibel umgehen“, sagt Verbandsjuristin Inka-Marie Storm.

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Hat das BGH-Urteil also Auswirkungen auf andere Bundesländer?

Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes sehen die Verordnungen zu niedrigeren Kappungsgrenzen nicht in allen Bundesländern gleich aus. Das Urteil des BGH gilt also nicht automatisch für alle Städte und Kommunen mit einer niedrigeren Kappungsgrenze – es wird allerdings richtungsweisend sein. Sollte der Vermieter gewinnen, wird das nach Einschätzung von Mieterbund-Sprecher Ulrich Ropertz „die Lust auf Klagen gegen eine niedrigere Kappungsgrenze erhöhen“.

Quelle: dpa-AFX

Foto: Soeren Stache

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