Kündigung von Altvertrag: Badenia erleidet Schlappe bei Gericht

Die Badenia Bausparkasse hat mit der Kündigung eines Altvertrages bei Gericht eine Schlappe erlitten. Das Landgericht Karlsruhe erklärte die Kündung eines seit 2002 zuteilungsreifen Bausparvertrages für unwirksam.

Dem Landgericht Karlsruhe zufolge darf Badenia den alten Bausparvertrag eines Ehepaars nicht einfach kündigen.

Das Unternehmen habe kein Recht zur Kündigung gehabt, heißt es in einem jetzt bekanntgewordenen Urteil, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt (Az.: 7 O 126/15). Geklagt hatte ein Ehepaar. Es hatte den Bausparvertrag 1991 mit der Badenia abgeschlossen.

Ehepaar sparte weiter

Nach der vereinbarten Mindestsparzeit im Jahr 2002 griffen die beiden nicht zu, sondern sparten eifrig weiter. Die Badenia kündigte den Vertrag schließlich im Juli diesen Jahres.

In Zeiten dauerhafter Niedrigzinsen kündigen immer mehr Bausparkassen Altverträge, die wegen ihrer hohen Zinsen für sie immer schwerer zu finanzieren sind. Früheren Medienangaben zufolge sind bundesweit mehr als 150.000 Sparer betroffen.

Die Altverträge bieten oft hohe Sparzinsen, weshalb viele Kunden ihre zuteilungsreifen Verträge weiter bedienen. Bisher gibt es keine obergerichtliche Entscheidung dazu, ob die Kündigungen rechtens sind.

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Die Landgerichte gaben nach Angaben des Frankfurter Anwalts der Kläger, Klaus Hünlein, bisher überwiegend den Unternehmen recht. Zunächst hatte das Handelsblatt über das Urteil berichtet.

Quelle: dpa-AFX

Foto: Shutterstock.com

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