Karlsruhe lehnt Beschwerde zum Mietdeckel ab

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde zur Mietpreisbremse in Berlin nicht zur Entscheidung angenommen.

Plenarsaal des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde zur Mietpreisbremse in Berlin als unzulässig abgelehnt. Der Beschwerdeführer, ein Wohnungseigentümer, müsse zunächst den Zivilrechtsweg beschreiten, entschied das Gericht in einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss.

Mittel gegen sprunghafte Mieterhöhungen

Die seit Juni in der Hauptstadt geltende Preisbremse sieht vor, dass bei der Wiedervermietung einer Wohnung die Miete nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Die Mietpreisbremse soll sprunghafte Mieterhöhungen vermeiden.

Mit dem Beschluss der Zweiten Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts erledigt sich auch der Antrag, das Gesetz vorerst auszusetzen. Der Eigentümer hatte moniert, dass er seine Wohnung ab dem 1. August nicht mehr zu „angemessenen Konditionen“ vermieten kann. Er kann seine Ansprüche nun vor den Zivilgerichten einklagen.

Sollte er bei der Neuvermietung der Wohnung gegen die Mietpreisbremse verstoßen, ist dem Gericht zufolge der Mietvertrag dennoch wirksam; der über der Grenze liegende Teil der Miete jedoch nicht.

Angespannte Wohnungsmärkte

Die Einführung von Mietpreisbremsen war erst in diesem Frühsommer durch ein Bundesgesetz ermöglicht worden. Seit Juni können die Länder dies für Gebiete mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ selbstständig festlegen. Einen Monat nach Berlin hatten zum 1. Juli auch Nordrhein-Westfalen und Hamburg Mietpreisbremsen eingeführt. Viele Vermieter halten sich allerdings nicht daran, beklagt der Mieterverein.

Besser läuft es nach Einschätzung des Deutschen Mieterbunds bei der zweiten beschlossenen Erleichterung für Mieter: Seit Juni muss derjenige, der einen Makler beauftragt, ihn auch bezahlen. Das ist in der Regel der Vermieter. Dieses Prinzip habe sich ohne größere Probleme etabliert.

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Der Berliner Eigentümerverein rät seinen Mitgliedern nicht, sich an die Mietbremse zu halten – weil nicht klar sei, ob die Mietpreisbremse verfassungsgemäß sei, hatte der Verein argumentiert. Die Vermieter sehen einen erheblichen Eingriff ins Eigentumsrecht.

Quelle: dpa-AFX

Foto: Shutterstock.com

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