Vermieten wird für Privatanleger immer schwieriger

Mietpreisbremse verursacht zusätzlichen Arbeitsaufwand

In dem Papier wird geschätzt, dass der künftig notwendige Zeitaufwand für Vermieter, um die Miethöhe richtig zu bestimmen, im Jahr bei 848.000 Stunden liege.

Verlangt der Mieter Auskunft über die für die Festsetzung der Miethöhe maßgeblichen Umstände, wozu er nach Gesetzentwurf ausdrücklich befugt ist, dann steigt der zeitliche Aufwand für den Vermieter noch einmal enorm an, so wird in der Gesetzesbegründung eingeräumt.

Wahrscheinlich ist das jedoch noch erheblich untertrieben. Denn zahlreiche Probleme resultieren daraus, dass der zentrale Begriff des Gesetzes, nämlich die „ortsübliche Vergleichsmiete“, an keiner Stelle definiert ist. In vielen Städten gibt es keinen Mietspiegel, auf den man sich bei der Festlegung der Miete beziehen kann.

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Darunter sind durchaus auch größere Städte, beispielsweise Bremen. Das wird zu einer großen Verunsicherung bei privaten Immobilienbesitzern führen. In der offiziellen Begründung des Gesetzentwurfs durch das Ministerium wird auch ganz offen eingeräumt:

Mietspiegel fehlen in vielen Städten

„Steht kein örtlicher Mietspiegel zur Verfügung, so hat er (der Vermieter) Schwierigkeiten, die zulässige Miete zu ermitteln. Auch für den Mietinteressenten entstehen dann Probleme, die Berechtigung der Mietforderung zu überprüfen.“

Etwas hilflos wirkt es, wenn die Beamten des Ministeriums dazu schreiben: „Hilfestellungen können in diesen Fällen Vergleichsdatenbanken von Vermieter- oder Mieterverbänden sowie vergleichbare statistische Erhebungen zur ortsüblichen Vergleichsmiete bieten.“

Seite drei: Prüfung der Mietspiegel fordert viel Engagement

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