Schäuble schlägt Steueranreize für Wohnungsbau vor

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) plant angesichts der Flüchtlingskrise begrenzte Steueranreize zur Förderung von preiswertem Wohnungsbau. Vorgesehen ist in den Jahren 2016 bis 2018 eine Sonderabschreibung von bis zu zehn Prozent, um Wohnungsknappheit in betroffenen Regionen schnell zu beseitigen.

Das Bundesfinanzministerium plant, den Bau neuer Wohnungen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten zu fördern.

Die Pläne zur Förderung des Wohnungsbaus gehen aus einem Schreiben Schäubles an Bauministerin Barbara Hendricks (SPD) hervor, das der Deutschen Presse-Agentur (dpa) am Donnerstag in Berlin vorlag.

Bei einer Sonderabschreibung können Investoren bestimmte Kosten steuerlich absetzen. Dies ist ein Anreiz für Investitionen.

Möglichst zielgenaue Maßnahmen

Steuerliche Maßnahmen sollten möglichst zielgenau sein, wenig Mitnahmeeffekte erzeugen und wenig Verwaltungsaufwand erfordern, heißt es: „In Anbetracht der sich durch die derzeitige Asyl- und Flüchtlingsproblematik zuspitzenden Wohnraumknappheit und den damit verbundenen Herausforderungen könnte dies mit einer Sonderabschreibung zur Förderung des Mietwohnungsneubaus erreicht werden.“ Bedingung sei, dass auch die Länder mitziehen.

Länder sollen sich beteiligen

„Die Maßnahme wäre an die Bereitschaft der Länder gebunden, sich an den finanziellen Auswirkungen zu beteiligen.“ Mit den Ländern müsse zudem vereinbart werden, dass sie im Zeitraum der Begünstigung von Erhöhungen der Grunderwerbsteuersätze absehen: „Nur so kann vermieden werden, dass der durch die Sonderabschreibung gewährte steuerliche Vorteil über eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer abgeschöpft wird.“ Auch müssten für den Mietwohnungsneubau die nötigen Baugrundstücke bereitstehen.

Konkret schlägt Schäuble vor, den Bau neuer Gebäude ausschließlich in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten zu fördern und nur dann, wenn sie zum Wohnen genutzt werden. Begrenzt werden soll die Subvention auf den Beginn der Anschaffung/Herstellung in den Jahren 2016 bis 2018. Im Jahr der Anschaffung/Herstellung und im darauffolgenden Kalenderjahr soll die Sonderabschreibung jeweils bis zu zehn Prozent der Kosten betragen. Im dritten Kalenderjahr sollen es bis zu neun Prozent sein.

Gespräche zwischen Bund und Ländern

Schäuble hatte jüngst in der Haushaltsdebatte erklärt, der Bund sei mit den Ländern im Gespräch, ob zusätzlich für den Mietwohnungsbau Steueranreize gesetzt werden könnten. Der Bundesrat habe es immer abgelehnt, einer Steuermaßnahme zuzustimmen, die zu Mindereinnahmen führe.

„Nachdem diese Position aufgegeben worden ist, haben wir vereinbart: Wir führen jetzt zwischen Bund und Ländern Gespräche, ob wir auch noch begrenzte steuerliche Anreize zur Förderung des Mietwohnungsbaus setzen können“, sagte Schäuble seinerzeit.

Der Bund hatte bereits beim Flüchtlingsgipfel mit den Ländern zugesagt, die Mittel für den sozialen Wohnungsbau um 500 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro jährlich aufzustocken.

Quelle: dpa-AFX

Foto: Shutterstock

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