Wohnungsvermittler klagen gegen Schutzgesetz

Städteurlaub in der Ferienwohnung – das wollen immer mehr Touristen. Doch Berlin hat ein Gesetz gegen die privaten Vermietungen erlassen, um Wohnraum zu schützen. Dagegen regt sich Widerstand.

Berlin: Die deutsche Hauptstadt ist bei Urlaubern beliebt.

Städteurlaub in der Ferienwohnung liegt voll im Trend. Doch der hippe Tourismus ist Berlin ein Dorn im Auge, gehen doch zu viele Wohnungen für die Einwohner der Stadt verloren. Ein Gesetz sollte die Branche zähmen und Wohnraum schützen – doch Wohnraumvermittler wollen nun klagen.

Wo liegt der Stein des Anstoßes?

Eine Million privat vermieteten Betten soll es bundesweit geben, wie das Beratungsunternehmen dwif ermittelt hat. In Berlin ist das gut zu besichtigen: In ganzen Mehrfamilienhäusern sieht man nur noch Bewohner mit Rollkoffer und Reiseführer. Stephan von Dassel, grüner Bezirkstadtrat von Mitte, dem am stärksten betroffenen Bezirk, hat zählen lassen. Ergebnis: Mehr als 23.000 Ferienwohnungen in der Hauptstadt kann man inzwischen online buchen.

Schafft das denn Probleme?

Ja – denn die 3,5-Millionen-Metropole wächst pro Jahr um 40.000 bis 50.000 Menschen. Es gibt aber zu wenig Wohnungen. In den angesagten Bezirken ist der Markt nahezu leer gefegt, Geringverdiener finden dort kaum noch eine Bleibe. Allein deshalb sind Ferienwohnungen den rot-schwarzen Koalition ein Dorn im Auge. Hinzu kommt eine Flut von Anwohner-Beschwerden: Laute Partys und Müll im Hausflur setzen der Gastfreundschaft zunehmend Grenzen.

Was macht Berlin dagegen?

Seit eineinhalb Jahren gilt in Berlin das sogenannte Zweckentfremdungsverbot. Wohnraum soll demnach nicht mehr für Vermietungen an Touristen genutzt werden dürfen. Ausnahmen gibt es für unter Umständen für private Unterkünfte: Für sie gelten Übergangsfristen bis Anfang Mai 2016, falls ihre Besitzer sie bis August 2014 beim Bezirk gemeldet haben.

Seite zwei: Gibt es Widerstand gegen das Gesetz?

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