Vermietung von Ferienwohnungen in Wohngebieten verboten

Die Vermietung von Ferienwohnungen in designierten Wohngebieten ist nach einem aktuellen Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Mecklenburg-Vorpommern unzulässig.

Bei unzulässiger Nutzung kann die jeweilige Bauaufsichtsbehörde die sofortige Vollziehung der Nutzungsuntersagung anordnen.

Das OVG hat am 20. Mai 2015 (Az. 3 M 92/14) mehreren Vermietern von Ferienwohnungen an der Ostseeküste verboten, ihre Immobilien an Urlauber zu vermieten. Dies berichtet das Online-Rechtsportal „Legal Tribune Online“.

Das Gebiet sei in dem Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen worden.

Bereits in einem früheren Urteil vom 14. April 2015 (Az. 3 M 86/14) hatte das OVG die Nutzung von Ferienimmobilien in Wohngebieten untersagt. Demnach sei dies „weder allgemein noch ausnahmsweise zulässig“.

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Werde eine unzulässige Nutzung festgestellt, könne die jeweilige Bauaufsichtsbehörde die sofortige Vollziehung der Nutzungsuntersagung anordnen. Ausnahmen seien nur in speziellen Einzelfällen zulässig, bei denen geprüft werden müsse, ob „das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Nutzungsuntersagung überwiegt“. (nl)

Foto: Shutterstock

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