Wählerfang mit „Heuschreckensteuer“

Um Spekulanten abzuschrecken, wollen Bremer Politiker eine sogenannte „Heuschreckensteuer“ einführen. Es handelt sich im Prinzip um eine erhöhte Grunderwerbsteuer für große Wohnanlagen. Die Idee sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden, aber Grund zur Panik besteht nicht.

Gastbeitrag von Frank Wojtalewicz, d.i.i. Deutsche Invest Immobilien

„Es handelt sich um populistische Beschlüsse eines Landesparteitages und um Absichtserklärungen in einer Koalitionsvereinbarung, die so einfach nicht umzusetzen sind.“

Die Bremer Sozialdemokraten und Grünen haben beschlossen, die Einführung einer sogenannten „Heuschreckensteuer“ zu prüfen. Diese soll zwischen neun und 19 Prozent liegen und für Käufer gelten, die größere Wohnanlagen erwerben. Diskutiert wird, dass sie dann gelten soll, wenn eine Person oder ein Unternehmen im Jahr eine bestimmte Anzahl von Wohneinheiten erwirbt. Diskutiert wurde über eine Mindestgrenze von 50 oder 100 Wohnungen.

Immobilienerwerb über Share Deals

Zugleich soll die Möglichkeit beschnitten werden, Immobilien stattdessen über sogenannte Share Deals zu erwerben. In diesen Fällen werden nicht die Grundstücke, sondern Anteile von Grundstücksgesellschaften übertragen. Bei einer steuerlich korrekten Durchführung kann hier die Grunderwerbsteuer gespart werden.

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Da die geplante „Heuschreckensteuer“ nichts bewirken würde, wenn diese Gestaltungsmöglichkeit nicht ebenfalls beschnitten wird, fordern die Bremer Sozialdemokraten und Grünen, konsequenterweise für solche Käufe Share Deals zu verbieten.

Seite zwei: Kein Grund zur Panik

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