Wählerfang mit „Heuschreckensteuer“

Kein Grund zur Panik

Aus meiner Sicht besteht jedoch kein Grund zur Panik. Es handelt sich hier eher um populistische Beschlüsse eines Landesparteitages und um Absichtserklärungen in einer Koalitionsvereinbarung, die so einfach nicht umzusetzen sind. Warum nicht? Früher war die Festlegung der Grunderwerbsteuer Sache des Bundes.

Zuletzt betrug sie bundeseinheitlich 3,5 Prozent. Im Rahmen der Förderalismus-Reform ging dieses Recht jedoch auf die Bundesländer über. Diese haben seitdem exzessiv von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Grunderwerbsteuer zu erhöhen. Kein einziges Land hat sie gesenkt, in den meisten Ländern wurde sie drastisch erhöht – teilweise bis auf 6,5 Prozent.

Änderungen durch den Bundesgesetzgeber

Die Bundesländer haben zwar das Recht, die Höhe der Grunderwerbsteuer festzulegen, aber sie können keinen gespaltenen Steuersatz einführen, wie nun in Bremen gefordert wird. Eine Differenzierung nach der Zahl der erworbenen Einheiten ist im Grunderwerbsteuergesetz nicht vorgesehen. Dieses müsste dafür geändert werden – durch den Bundesgesetzgeber.

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Bremen hätte allenfalls die Möglichkeit, eine entsprechende Initiative im Bundesrat zu starten. Dabei würde Bremen vermutlich Unterstützung von anderen Bundesländern erhalten, die von SPD, Grünen oder Linken regiert werden. Dennoch wäre eine Gesetzesänderung nur durch den Bundestag möglich.

Seite drei: Keine Aussicht auf Erfolg

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