„Wohnimmobilienkreditrichtlinie könnte zu teureren Finanzierungsprodukten führen“

Über die Wohnimmobilienkreditrichtlinie sprach Cash. mit Michael Neumann, Geschäftsführer des Maklerpools Qualitypool.

„Zu den Schattenseiten der Richtlinie zählt eine mögliche Überregulierung“.

Cash.: Welche Konsequenzen wird die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie für die Baufinanzierungsberater haben?

Neumann: Ich rechne damit, dass im Zuge der Umsetzung größere, professionell aufgestellte und serviceorientierte Maklerpools Zulauf erhalten werden, da sie Baufinanzierungsmaklern die Umstellung auf die Wohnimmobilienkreditrichtlinie erheblich erleichtern können. Die bisher im Gesetzesentwurf angedachten Maßnahmen erfordern einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand, Zusatzkosten durch den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung und Vorbereitungszeit für eine gegebenenfalls abzulegende Sachkundeprüfung. Ein Maklerpool kann unterstützen, indem er konkrete Handlungsempfehlungen an die Makler weitergibt und deren Verwaltungsaufwand weitestgehend reduziert. Wir gehen davon aus, dass dies speziell im Bereich Baufinanzierung bei Weitem nicht von allen Maklerpools geleistet werden kann und wird.

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In welcher Form wird Qualitypool auf die neue Richtlinie reagieren?

Wir sehen der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie vergleichsweise gelassen entgegen. Grundsätzlich teilen wir die Intention der Bundesregierung, unabhängige und qualitativ hochwertige Beratungsleistungen zu stärken – dies entspricht seit Langem dem Kurs von Qualitypool. Für Makler, die sich nicht auf die Baufinanzierungsberatung spezialisiert haben und nur als Tippgeber fungieren möchten, übernehmen wir bereits jetzt die gesamte Abwicklung einer Finanzierung. Diese Möglichkeit könnte nach Einführung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie für Berater ohne ausreichende Fachqualifikation im Bereich Baufinanzierung noch interessanter werden. Darüber hinaus hält sich unser Support-Team ständig auf dem neuesten Stand und wird die angebundenen Baufinanzierungsberater bei der Umsetzung der neuen Vorschriften aktiv unterstützen. Zunächst müssen wir abwarten, bis die Rechtsverordnung mit den dazugehörigen Detailregelungen vorliegt.

Seite zwei: „Herausforderung für den Markt“

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