Kreditvermittlung: Bundeskabinett bringt Gesetz auf den Weg

Die sogenannte EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie wird Regulierung, Aufsicht und Haftung der Kreditvermittler erheblich verschärfen. Die Vorgaben müssen bis 2016 in nationales Recht umgesetzt werden. Das Bundeskabinett hat daher diese Woche einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.

Bundesminister Heiko Maas (SPD): „Mit den neuen Regelungen wollen wir Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor möglichen Fehlentscheidungen schützen.“

Verbraucher sollen künftig einen besseren Schutz beim Abschluss von Immobilienkrediten erhalten. Das Bundeskabinett brachte deshalb am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie vom Februar 2014 auf den Weg. Die Richtlinie muss bis 2016 in nationales Recht umgesetzt werden.

Strenge Prüfung der Kreditwürdigkeit

Das Papier verpflichtet Kreditgeber, Kunden vor der Vergabe von Immobiliendarlehen streng auf Kreditwürdigkeit zu prüfen und umfassend über das Angebot zu informieren. Die Kreditwürdigkeit soll nicht mehr nur im Interesse der Bank geprüft werden, sondern auch die Kreditnehmer vor wirtschaftlichen Fehlentscheidungen schützen.

Geschäfte, bei denen der Abschluss eines Kreditvertrags gemeinsam mit anderen Produkten erfolgt und bei denen der Kreditvertrag nicht separat von den Verbrauchern abgeschlossen werden kann, sind nur noch in bestimmten Fällen zulässig.

Sachkundenachweis & Berufshaftpflichtversicherung

Auch die Voraussetzungen für die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler werden neu geregelt. Der Gesetzentwurf sieht einen gewerberechtlichen Erlaubnistatbestand vor. Die Erlaubnis, als Immobilienkreditvermittler aufzutreten, erhalten demnach künftig nur diejenigen Berater, die einen Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen können.

Zugleich werden neue Regeln zur Vergütungsstruktur bei Kreditgebern und -vermittlern bei Verkauf oder Vermittlung von Wohnimmobilienkrediten eingeführt.

[article_line type=“most_read“]

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung auch die Einführung des Honorar-Darlehensberaters vor. Hiermit soll eine Alternative zu einer Beratung auf Provisionsbasis geschaffen werden.

Verbraucherminister Heiko Maas (SPD) sagte, die Inanspruchnahme eines Kredits sei oft mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden. „Mit den neuen Regelungen wollen wir Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor möglichen Fehlentscheidungen schützen.“ (dpa-AFX/st)

Foto: Frank Nürnberger

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments