Behindertengerechter Umbau: Kosten absetzen

Der behindertengerechte Umbau selbstgenutzter Wohnungen kann steuerlich geltend gemacht werden. In einem aktuellen Fall hat das Gericht nach Angaben der Wüstenrot Bausparkasse dem Kläger die Wahlfreiheit eingeräumt, die Summe auf mehrere Jahre zu verteilen.

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Der behindertengerechte Umbau selbstgenutzter Wohnungen kann steuerlich geltend gemacht werden.

Diese Wahl sollte zumindest dann möglich sein, wenn ein zu geringer Gesamtbetrag der Einkünfte dem vollen Abzug der Aufwendungen in einer Summe entgegensteht. Die Wüstenrot Bausparkasse, eine Tochter des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, macht auf ein entsprechendes Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf – Aktenzeichen 4 K 718/13 E – aufmerksam.

Verteilung über Nutzungsdauer grundsätzlich nicht möglich

Im Prinzip handele es sich bei diesen Aufwendungen um außergewöhnliche Belastungen, die im betreffenden Jahr in voller Höhe geltend gemacht werden können. Eine Verteilung auf mehrere Jahre, etwa entsprechend der Nutzungsdauer, sei nach den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich nicht möglich.

Im entschiedenen Fall sei das Gericht jedoch der Ansicht gewesen, dem Kläger, der aufgrund eines Unfalls querschnittsgelähmt ist, ein Wahlrecht einräumen zu können. Dem vollen Abzug der Aufwendungen stand nämlich ein zu geringer Gesamtbetrag der Einkünfte gegenüber.

Die Zulässigkeit dieser Entscheidung aus Billigkeitsgründen sei im übrigen noch in einer anderen Rechtssache anhängig, mit der sich der Bundesfinanzhof befassen werde (BFH-AZ VI R 36/15).(kl)

Foto: Shutterstock

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