BGH: Verbraucher verlieren ‚ewiges Widerrufsrecht‘ nur im Einzelfall

Verbraucher können Darlehensverträge auch nach Jahren noch widerrufen, wenn die Bank bei der Belehrung über das Widerrufsrecht einen Fehler gemacht hat. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe in zwei Verfahren.

Gebe des konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend dem Interesse des Vollmachtgebers handelt, kann ein Kontrollbetreuer ernannt werden.
Bei mangelhafter Belehrung können Verbraucher Darlehensverträge auch noch nach Jahren widerrufen. Das entschied der BGH am Dienstag.

In dem einen Fall habe die Sparkasse den Kunden nicht hinreichend deutlich über den Beginn der Widerrufsfrist aufgeklärt, so der Senat. Das „ewige Widerrufsrecht“ hätte nur geendet, wenn die Belehrung nachgebessert worden wäre, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Ellenberger bei der Urteilsverkündung. (Az.: XI ZR 564/15)

In dem zweiten Fall stellte der Senat klar, dass Verbraucher ihr Widerrufsrecht im Einzelfall auch verlieren können. Ausschlaggebend dafür seien die Umstände des Einzelfalls.

[article_line type=“most_read“]

Dem Kunden könne allerdings nicht allein zur Last gelegt werden, dass er sich von den negativen Folgen einer unvorteilhaften Investition lösen wolle. Über den einen Fall muss das Oberlandesgericht Hamburg deshalb nun erneut entscheiden. (Az.: XI ZR 501/15) (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments