Erneut BGH-Verhandlung zum Widerruf von Kreditverträgen geplatzt

Wenige Wochen vor dem Ende des „ewigen Widerrufsrechts“ bei vielen fehlerhaften Kreditverträgen ist am Bundesgerichtshof (BGH) erneut eine Verhandlung zum Thema kurzfristig geplatzt.

Der Berliner Mietspiegel kann laut des aktuellen Urteils nicht wie gesetzlich vorgesehen als Richtschnur bei Mieterhöhungen angelegt werden.
Verbraucherschützer vermuten, dass Kreditinstitute durch den kurzfristigen Rückzug der Revision Verbraucher verunsichern wollen.

Der Termin an diesem Dienstag fällt aus, weil das Hamburger Bankhaus Wölbern kurzfristig die Revision zurückgenommen hat, wie der BGH am Montag in Karlsruhe mitteilte. Am vergangenen Dienstag und Anfang April waren bereits zwei andere Verhandlungen ausgefallen, weil die betroffenen Banken kurz zuvor einen Rückzieher machten.

Ende des unbegrenzten Widerrufsrechts

Verbraucherschützer und Fachanwälte sehen darin eine Strategie der Kreditinstitute, um unter Kunden Unsicherheit zu verbreiten. Denn am 21. Juni läuft eine wichtige Frist für den Widerruf von Immobiliendarlehen ab.

Derzeit können Kreditverträge, die zwischen Herbst 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, noch unbegrenzt widerrufen werden, wenn die Belehrung über den Widerruf Fehler hat.

Änderung zu Ungunsten der Verbraucher

Durch eine Gesetzesänderung wird diese für Verbraucher vorteilhafte Regelung nun aber abgeschafft. Experten wie die Verbraucherzentrale Hamburg oder der Berliner Banken- und Immobilienrechtsanwalt Johannes von Rüden vertreten die Auffassung, dass die Banken letztinstanzliche Urteile zu ihren Ungunsten auf den letzten Metern unbedingt vermeiden wollen.

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Daher würden die Prozesse durch Berufung und Revision zunächst in die Länge gezogen, am Ende lenke man kurzfristig ein. Das Bankhaus Wölbern wollte sich zu den Hintergründen der Revisionsrücknahme auf Anfrage nicht äußern. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

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