GdW begrüßt Kabinettsbeschluss zum Integrationsgesetz

Der Wohnungsverband GdW begrüßt die im Integrationsgesetz enthaltenen Regelungen zur Wohnsitzzuweisung. Dies sei eine wichtige Maßnahme, um die Entstehung von sozialen Brennpunkten zu verhindern.

Das Bundeskabinett hat sich auf ein neues Integrationsgesetz verständigt. Der GdW befürwortet die darin vorgesehenen Regelungen zur Wohnsitzzuweisung.

„Damit wird eine wesentliche Forderung der Wohnungswirtschaft auf den Weg gebracht. Wir brauchen Wohnsitzzuweisungen, um die Integration der nach Deutschland kommenden Menschen zu erleichtern und die Entstehung von sozialen Brennpunkten gerade in Ballungsgebieten zu verhindern“, erklärt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft GdW.

Betreuung in den Nachbarschaften ermöglichen

Die Wohnsitzzuweisung diene der Förderung einer nachhaltigen Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland und soll für einen Zeitraum von drei Jahren gelten. Aufgenommen werden auch verschiedene Härtefallregelungen, nach denen von einer Wohnsitzzuweisung abzusehen ist. „Dadurch wird die persönliche Situation der Betroffenen berücksichtigt und insbesondere wird verhindert, dass Familien auseinandergerissen werden“, so Gedaschko weiter.

Für eine erfolgreiche Integration seien aus Sicht der Wohnungswirtschaft aber dringend weitere Anstrengungen notwendig: „Die Bewältigung der Flüchtlingssituation ist eine langfristige nationale Aufgabe. Integration findet nicht nur im Bereich Arbeit und Bildung statt, sondern auch in den Wohnquartieren“, betonte Gedaschko. „Deshalb brauchen wir eine möglichst flexible Ausgestaltung des Programms Soziale Stadt, die im Zusammenspiel von investiven und nicht-investiven Maßnahmen die Integration in den Wohnquartieren stärkt. Gut funktionierende Nachbarschaften sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration der Menschen in ihrer neuen Heimat.“

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Bündelung der Mittel

Darüber hinaus regt der GdW an, ein finanziell und personell der Dimension der neuen Herausforderungen gemäß ausgestattetes Sonderprogramm „Integration“ aufzusetzen, um unabhängig von den Gebietskulissen der Stadtentwicklung die Betreuung der Flüchtlinge auch in Nachbarschaften außerhalb eines Soziale-Stadt-Quartiers zu ermöglichen. Dafür bedürfe es einer Bündelung der Mittel statt vieler kleiner Töpfe. (bk)

Foto: Shutterstock

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