GdW: Mehr bezahlbare Wohnungen statt Diskussionen über das Mietrecht

Der GdW Bundesverband hat die vom Deutschen Mieterbund veröffentlichte Studie zur Mietpreisbremse als mängelbehaftet kritisiert. Entlastung für den Wohnungsmarkt könne nur mehr Neubau von bezahlbarem Wohnraum bringen.

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Justizminister Heiko Maas hatte Überlegungen zu einer weiteren Verschärfung der Mietpreisbremse ins Gespräch gebracht.

„Die Debatte um eine Verschärfung der Mietpreisbremse droht zum populistischen Symbol-Thema im Bundestagswahlkampf zu werden“, warnt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. „Solche Verschlimmbesserungen an einem ohnehin schädlichen Instrument schaden dem Wohnungsmarkt und damit auch den Mietern.“

Er appelliere an die Politik und alle Partner, sich stattdessen gemeinsam mit aller Kraft für eine zügige Umsetzung der im Bündnis für bezahlbares Bauen und Wohnen erarbeiteten Strategie für mehr bezahlbaren Wohnungsbau einzusetzen. „Nur so können wir die Engpässe am Wohnungsmarkt wirklich lösen“, so der GdW-Chef.

Mieterbund-Studie laut GdW nicht repräsentativ

Die im Auftrag des Deutschen Mieterbundes veröffentlichte Studie weist laut Gedaschko deutliche Mängel auf. Die Datenlage sei mager, berücksichtige wichtige Teilmärkte nicht und sei somit nicht repräsentativ. „Die methodischen Schwächen der Regio-Kontext-Studie vom Mai diesen Jahres setzen sich hier fort“, so Gedaschko.

„Da aktuelle Gutachten zu undifferenziert sind und nicht dem Anforderungsprofil an eine wissenschaftliche Analyse genügen, hatte sich der Bundesjustizminister Heiko Maas entschieden, die Wirksamkeit der Regelungen zur Mietpreisbremse über ein externes Forschungsvorhaben zu analysieren. Wir vertrauen darauf, dass gerade ein Justizminister zunächst die Ergebnisse des eigenen Gutachtens abwartet und erst auf dieser Basis eine Gesetzesänderung prüft. Alles andere wäre politischer Aktionismus mit Placeboeffekt im Zeichen der Bundestagswahl“, so der GdW-Chef.

Besonders die vom Mieterbund und dem Bundesjustizministerium ins Feld geführte Überlegung, Vermieter zu verpflichten, die Vormiete offenzulegen, sei wenig zielführend, so Gedaschko. Entscheidend für die Zulässigkeit der vereinbarten Miete sei nicht die Vormiete, sondern die ortsübliche Vergleichsmiete.

Private Wohnungsunternehmen mit günstiger Durchschnittsmiete

Als ungerecht bezeichnete Gedaschko den Versuch, private Wohnungsunternehmen in ein schlechtes Licht zu stellen. Die beim GdW vertretenen privaten Wohnungsunternehmen hätten eine Durchschnittsmiete von 5,62 Euro pro Quadratmeter vorzuweisen und lägen damit unter dem Bundesdurchschnitt. Sie sorgten damit ebenfalls für bezahlbaren Wohnraum in Deutschland.

„Wir brauchen im Mietrecht eine kluge Regelung, die unangemessene Exzesse am Mietwohnungsmarkt verhindert und keine Regelung, die den gesamten Wohnungsmarkt schädigt und das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter belastet“, erklärte Gedaschko. Im Übrigen gebe es nur ein Mittel, um Mieter vor überzogenen Mietpreissteigerungen in Deutschland zu schützen: Mehr bezahlbaren Wohnraum bauen.

Foto: Shutterstock

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