Rekordeinnahmen für Länder durch Grunderwerbsteuer

Die Einnahmen durch die Grunderwerbsteuer sind 2015 auf einen neuen Rekordwert von rund 11,2 Milliarden Euro geklettert. Der BFW Bundesverband mahnt, dass stetige Erhöhungen der Steuer die Bildung von Wohneigentum erschweren.

Viele Bundesländer haben die Grunderwerbsteuer in den vergangenen Jahren erhöht.

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sind die Einnahmen damit um 20,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Demnach haben sie sich nach Angaben des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) in den vergangenen sechs Jahren mehr als verdoppelt: 2010 hätten die Länder noch 5,3 Milliarden Euro durch die Grunderwerbsteuer eingenommen.

Bis zu 15 Prozent Nebenkosten

Die Steuer, die bei jedem einzelnen Immobilienkauf im Neubau oder Bestand anfällt, wird seit der Föderalismusreform 2006 durch die einzelnen Bundesländer festgelegt. Seitdem wurde sie von den Ländern insgesamt 26 mal erhöht, kritisiert der BFW.

„Angesichts des riesigen Mangels an bezahlbarem Wohnraum kann es nicht sein, dass Länder und Kommunen versuchen, über immer höhere Grunderwerbsteuern ihre Haushaltslöcher zu schließen. Gemeinsam mit Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks haben wir bereits im Abschlussbericht des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen gewarnt: Die ständig steigenden Grunderwerbsteuern machen das Wohnen für die Bürgerinnen und Bürger immer teurer“, betont BFW-Präsident Andreas Ibel.

Neben der Grunderwerbsteuer müssen Immobilienkäufer Notarkosten von zwei Prozent und Maklergebühren von bis zu 7,14 Prozent zahlen. Bei einem Höchstsatz von 6,5 Prozent, der in Saarland, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und ab 2017 auch in Thüringen gilt, würden damit rund 15,6 Prozent der Kaufkosten zusätzlich an Erwerbsnebenkosten anfallen. Bei einem 400.000-Euro-Objekt entspricht diese einer Summe von 62.560 Euro.

Ziel der Eigentumsförderung nicht aus den Augen verlieren

„Die Schmerzgrenze für immer mehr Immobilienkäufer ist damit erreicht“, so Ibel. „Mit dem Steuerwettlauf um die höchste Grunderwerbsteuer erschweren die Länder den Erwerb von Wohneigentum und die Bildung einer Altersvorsorge.“ Das Ziel der Bundesregierung, die Eigentumsquote in Deutschland zu erhöhen, werde damit konterkariert.

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Die Grunderwerbsteuer (GrESt) fällt beim Erwerb einer Immobilie oder eines Grundstücks an. Sie wird auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben und steht den Bundesländern zu, die diese an die Kommunen weiterreichen können. Die Bundesländer haben zudem die Befugnis zur Bestimmung des Grunderwerbsteuersatzes. (bk)

Foto: Shutterstock

 

 

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