Hendricks regt Grundgesetzänderung für mehr sozialen Wohnungsbau an

Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) hat den Wohnungsbauunternehmen vorgeworfen, sie vernachlässigten den Bau dringend benötigter Kleinstwohnungen.

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Bauministerin Hendricks (SPD) denkt über eine Änderung des Grundgesetzes nach, um die Situation auf dem Markt für Sozialwohnungen zu entschärfen.

„Um Himmels willen, warum können sie das eigentlich nicht bauen?, fragte die Ministerin am Donnerstag bei einer Tagung des Verbändebündnisses Wohnungsbau in Berlin. Dass in diesem Segment nicht genügend Wohnungen entstünden, „das liegt wirklich an ihnen und nicht an uns“, fügte sie hinzu.

Geförderte Wohnungen müssen flexibel sein

Die Bundesregierung hat 120 Millionen Euro für die Förderung des Baus von Wohnungen für Studenten und Auszubildende angeboten. Wer Wohnungen von einer Größe zwischen 22 und 24 Quadratmeter baut und zusichert, dafür nicht mehr als 260 Euro Kaltmiete pro Monat zu verlangen, kann danach eine Förderung von maximal 500 Euro pro Quadratmeter erhalten.

Eine weitere Voraussetzung: Die Wohnungen müssen so flexibel gebaut sein, dass man sie später auch für andere Zwecke nutzen kann, zum Beispiel als Seniorenwohnungen. Laut Hendricks haben sich bislang nicht viele Investoren gemeldet, um von dieser Förderung zu profitieren.

Hendricks strebt Grundgesetzänderung an

Um dauerhaft mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, strebt Hendricks darüber hinaus eine Grundgesetzänderung an. Die Mittel für den sozialen Wohnungsbau, die seit der Föderalismusreform vom Bund an die Länder gehen, sollten ihrer Ansicht nach auch über 2019 hinaus fließen.

Allerdings sollten die Länder ihrer Ansicht nach nicht nach eigenem Gutdünken darüber verfügen, sondern in „gemeinsamer Verantwortung“ mit dem Bund. Die Zuständigkeit des Bundes für den sozialen Wohnungsbau war mit der Föderalismusreform abgeschafft worden.

Bauland ist Flaschenhals

In vielen Großstädten lässt sich der Wohnungsmangel nach Einschätzung der Branchenverbände allerdings erst dann beheben, wenn auch wieder mehr günstiges Bauland zur Verfügung steht. Dies sei der „Flaschenhals für mehr Wohnungsbau in Deutschland“, sagte der Präsident des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), Andreas Ibel am Donnerstag in Berlin.

Der Durchschnittspreis pro Quadratmeter stieg von 2000 bis 2015 laut BFW um durchschnittlich 42 Prozent. Der BFW-Vizepräsident und Vorstandsvorsitzende von Interhomes, Frank Vierkötter, sagte, in den bayerischen Ballungsgebieten, in Köln und Berlin würden kaum noch Grundstücke ausgewiesen, und wenn, dann zu Höchstpreisen. Dies behindere die Fertigstellung von Wohnungen im niedrigen und mittleren Preissegment – also dort, wo der größte Bedarf herrscht.

Hendricks und Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) zeigten sich zuversichtlich, dass der Streit um die geplante Sonderabschreibung zur Ankurbelung des Wohnungsbaus demnächst beigelegt wird.

SPD könnte auf Mietobergrenze verzichten

Hendricks deutete an, dass die SPD möglicherweise auf ihre Forderung einer Mietobergrenze verzichten könnte – auch weil diese für die Finanzämter nur schwer durchzusetzen sei. Dafür solle ihr die Union bei der ebenfalls geforderten Absenkung der Fördergrenze und der Kappungsgrenze entgegenkommen.

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Die Wohnungsbauverbände forderten außerdem eine weitere, regionalisierte Erhöhung der Abschreibung für Abnutzung. Zur Begründung hieß es: Die Kosten für Haustechnik wie Heizung, Lüftung und Elektro seien seit dem Jahr 2000 um durchschnittlich 123 Prozent gestiegen. Diese Technik sei deutlich weniger langlebig als beispielsweise ein Rohbau. Dies gelte es zu berücksichtigen.

Nach Schätzungen der Bundesregierung müssten, um den Bedarf zu decken, bis 2020 jährlich zwischen 350.000 und 400.000 neue Wohneinheiten fertiggestellt werden. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

 

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