Immobilienkredit-Verträge: Widerrufsrecht soll eingeschränkt werden

Die Bundesregierung plant, das Widerrufsrecht bei neuen Immobilienkredit-Verträgen künftig auf ein Jahr und 14 Tage zu begrenzen. Bisher können Verbraucher unbegrenzt widerrufen, wenn der Kreditgeber seinen Informationspflichten nicht nachgekommen ist.

Verbraucherschützer warnen vor einer einseitigen Bevorzugung der Banken durch eine Gesetzesänderung.

Auch bei Altverträgen soll das Widerrufsrecht drei Monate nach Inkrafttreten der Neuregelung erlöschen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt vor einer Verkürzung des Widerrufsrecht bei Immobilienkrediten. „Die aktuelle Widerrufsregelung zwingt Banken, Verbraucher richtig über ihre Rechte zu informieren. Verabschiedet sich die Bundesregierung jetzt davon, schützt das einseitig die Banken, die Fehler gemacht haben“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Verstöße seien Fehler, die nicht nach einer bestimmten Frist erledigt seien. Bemerkten Verbraucher Fehler nicht binnen eines Jahres, so blieben sie an Kreditverträge gebunden, die mitunter ein Jahrzehnt oder länger liefen.

Besonders kritisch sieht der vzbv die Pläne für Altverträge aus dem Zeitraum 2002 bis 2010. Falle das Widerrufsrecht Mitte Juni weg, würden Verbraucher unter Druck gesetzt. Einen Kreditvertrag zu widerrufen sei aber nicht so einfach. Kreditnehmer bräuchten eine Anschlussfinanzierung und müssten sich womöglich vor Gericht über die Wirksamkeit des Widerrufs streiten.

Unbegrenztes Widerrufsrecht sichert korrekte Belehrung

Vor allem in den Jahren 2002 bis 2010 haben viele Banken nach Angaben des vzbv falsch über das Widerrufsrecht belehrt. Seit 2010 stelle die Verbraucherzentrale deutlich seltener Fehler in der Widerrufsbelehrung fest. Das zeige, dass die Angst der Banken vor den Folgen eines unbegrenzten Widerrufsrechts für korrekte Belehrungen gesorgt habe.

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Eine Neuregelung sei nach Einschätzung der Verbraucherschützer nicht notwendig, da sie Banken einseitig bevorteile. Zudem hätten Banken schon jetzt die Möglichkeit, mit Monatsfrist nachzubelehren. Die Neuregelung des Widerrufsrechts ist Teil der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Diese EU-Richtlinie muss bis 21. März 2016 in nationales Recht umgesetzt werden. Das Gesetz soll noch in dieser Woche den Deutschen Bundestag passieren. (kl)

Foto: Shutterstock

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