IVD: Pläne zur Beschränkung von Wohnimmobilienkrediten gehen zu weit

Die Bundesregierung plant, im Falle einer Immobilienblase in Deutschland die Vergabe von Immobilienkrediten an schärfere Bedingungen zu knüpfen. Dies würde die wichtige Wohneigentumsbildung weiter ins Abseits schieben, kritisiert der Immobilienverband Deutschland (IVD).

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In der Bundesregierung gibt es Pläne, die Vergabe von Immobiliendarlehen im Falle einer Immobilienblase einzuschränken.

Nach einem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen sollen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) rein vorsorglich mehrere Instrumente an die Hand gegeben werden mit dem vermeintlichen Ziel, einer möglichen Immobilienblase vorzubeugen, so der IVD.

Obergrenzen für die Gesamtverschuldung geplant

So sollen Obergrenzen für die Darlehenshöhe bezogen auf den Immobilienwert und für den Schuldendienst sowie für das Verhältnis zwischen Gesamtverschuldung und Einkommen eingeführt werden. Auch sehe der Entwurf eine zeitliche Vorgabe für die Darlehensrückzahlung und eine Untergrenze für den Kapitaldeckungsgrad vor.

Von den Beschränkungen sei das Kreditgeschäft sowohl mit Verbrauchern als auch mit Unternehmen betroffen. Ausnahmen gebe es beispielsweise für den sozialen Wohnungsbau, künftige Anschlussfinanzierungen und Darlehen zum Zwecke der Modernisierung.

IVD warnt: Wohneigentumsbildung nicht weiter erschweren

„Mit der geplanten Regulierung wird es künftig noch schwerer, Eigentum zu erwerben. Und dies ohne Not, da in Deutschland keine Anzeichen für eine Immobilienblase erkennbar sind. Von einem Überangebot, das für eine Blasenbildung mitursächlich sein kann, sind wir weit entfernt. Vielmehr müssten jährlich 500.000 Wohnungen gebaut werden, um der hohen Nachfrage gerecht zu werden“, sagt Jürgen Michael Schick, Präsident des IVD.

„Es ist völlig unklar, ob die vorsorglich zur Verfügung gestellten Mittel überhaupt geeignet wären, eine Blase – wenn sie denn käme – zu verhindern. Um eine erneute Unsicherheit bei den Banken zu vermeiden und die Eigentumsbildung nicht weiter ins Abseits zu schieben, wie das bereits durch die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie erfolgt ist, fordern wir, auf die geplanten Beschränkungsmöglichkeiten zu verzichten. Vielmehr sollte der Gesetzgeber das selbstgenutzte Wohneigentum stärken, auch um eine drohende Versorgungslücke und nicht zuletzt Altersarmut zu verhindern“, ergänzt Schick.

Weitreichende Kompentenzen für BaFin geplant

Nach dem Referentenentwurf soll die BaFin allein im Wege der Allgemeinverfügung die Beschränkungen gegenüber den Banken vornehmen und somit direkt die Kreditvergabe und folglich auch die Privatautonomie beschränken können.

Soweit es um die Festlegung der Fristen, Quotienten, Ober- oder Untergrenzen geht, soll dies durch Ministerverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erfolgen, wobei sich das Bundesfinanzministerium mit der Bundesbank zu verständigen hat.

„Der BaFin werden so deutlich mehr Kompetenzen zugesprochen. Es ist höchst fraglich, ob die BaFin dieser enormen Verantwortung gerecht werden kann, zumal offenbar nicht geregelt ist, wann und mit welcher Maßgabe die BaFin eingreifen kann“, kritisiert Schick. „Es muss sichergestellt werden, dass die Finanzdienstleistungsaufsicht nicht über die Einzelvergabe von Wohnimmobilienkrediten entscheiden und damit in den allgemeinen Vermögensaufbau durch Wohneigentum eingreifen kann.“ (bk)

Foto: Shutterstock

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