Offene Fragen der WIKR sind weitestgehend geklärt

Am 22. April hat der Bundesrat die Verordnung zur Einführung einer Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung beschlossen. Ein Großteil der bislang ungeklärten Fragen zur WIKR ist nun geregelt.

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Immobiliendarlehensvermittler haben nun Klarheit bei bislang ungeklärten Fragen.

„Baufinanzierungsvermittler haben nun Klarheit bei einigen bislang offenen Punkten der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie„, stellt Michael Neumann, Geschäftsführer bei Qualitypool, fest. „Sofern es notwendig ist, sollten sie nun ihre Sachkundeprüfung beantragen.“

Regelung der Sachkundeprüfung festgelegt

Die sogenannte Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV) umfasse unter anderem die Regelung der Sachkundeprüfung von Immobiliendarlehensvermittlern, die Ausgestaltung der obligatorischen Berufshaftpflichtversicherung, des Registrierungsverfahrens sowie der grenzüberschreitenden Verwaltungszusammenarbeit.

Voraussetzung für die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler sei das Bestehen der Sachkundeprüfung – sofern die „Alte-Hasen-Regelung“ nicht greife. Die ImmVermV präzisiert folgendermaßen die Inhalte der Prüfung:

[article_line tag=“Baufinanzierung“]

Erstens Kundenberatung, zweitens fachliche Kenntnisse für die Immobiliendarlehensvermittlung und -beratung inklusive rechtlicher und wirtschaftlicher Grundlagen, und drittens Wissen zu Finanzierung und Kreditprodukten inklusive Zinsrechnung, Kreditwürdigkeitsprüfung, Kreditsicherung und Beleihungsprüfung.

IHK nimmt Sachkundeprüfung ab

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) nehme die aus einem schriftlichen und praktischen Teil bestehende Sachkundeprüfung ab. Ein bundesweit einheitlich tätiger Aufgabenauswahlausschuss sei für die schriftlichen Aufgaben zuständig und ermögliche ein auf Bundesebene einheitliches Niveau der schriftlichen Prüfung.

Die Ausschussmitglieder seien Repräsentanten von Banken- und Kreditinstituten, Bausparkassen, Versicherungsunternehmen, Immobiliendarlehensvermittlern und der IHK. Zur Bewertung der Beratungskompetenz werde im praktischen Teil ein Kundenberatungsgespräch simuliert.

Seite zwei: Wer fällt unter die Alte-Hasen-Regelung?

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