Todesfall-Vorsorge in der Baufinanzierung

Im Rahmen einer Baufinanzierung sollten Kreditnehmer für alle Umstände vorsorgen, dazu gehört auch ein möglicher Todesfall. Um unangenehme Folgen für Hinterbliebene zu verhindern, kann entsprechend vorgesorgt werden.

Auch 2016 bietet günstige Konditionen für die Baufinanzierung
Baufinanzierung: Eine Absicherung für den Fall der Fälle sollte jeder Kreditnehmer anstreben.

„Gerade bei großen Beträgen und langen Laufzeiten wie bei einer Baufinanzierung bildet die Absicherung für den Todesfall einen wichtigen Schutzmechanismus für die Familie“, erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de. Denn grundsätzlich bleiben Kreditschulden auch nach dem Tod bestehen und gehen an die Erben über.

Restschuldversicherung besonders häufig

Einfachste und gängigste Variante der Absicherung ist die Restschuldversicherung. Diese schließen Kreditnehmer direkt bei Aufnahme der Finanzierung ab. Im Todesfall übernimmt die Versicherung die Restschuld. Alternativ dazu kann auch eine Risikolebensversicherung sinnvoll sein. Hinterbliebene erhalten dann die volle Versicherungssumme ausgezahlt und können diese unter anderem zur Schuldentilgung nutzen.

Wahl zwischen zwei Varianten

Bei der Restschuldversicherung haben Bauherren die Wahl zwischen zwei Varianten: Entweder die Versicherungssumme fällt jährlich konstant um einen festen Betrag bis auf null, oder der Versicherungsschutz passt sich an den Tilgungsplan an, so dass die Restschuld immer zu 100 Prozent abgedeckt ist. Die zweite und sicherere Variante ist deshalb meist auch etwas teurer. Eheleute sollten sich über spezielle Angebote beide versichern, ausgezahlt wird aber nur einmal. Besteht keinerlei Absicherung muss die finanzierte Immobilie meist veräußert werden und die Familie steht ohne Eigenheim da. Einziger Vorteil beim Erben von Schulden ist die positive Auswirkung auf die Erbschaftssteuer. „Entgegen einer häufig vorzufindenden Meinung berechtigt der Todesfall eines Darlehensnehmers nicht automatisch zu einem Sonderkündigungsrecht. Wenn die Belastungen für die Hinterbliebenen zu hoch sind, sollte aber auf jeden Fall das Gespräch mit der Bank gesucht werden“, sagt Scharfenorth. (fm)

Foto: Baufi24.de

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