Immobilienjahr 2016: Was sich für Bauherren, Vermieter und Makler ändert

Das neue Jahr bringt für Immobilieneigentümer und Makler einige gesetzliche Neuerungen mit sich. Der Immobilienverband IVD hat die wichtigsten Fakten zusammengefasst.

2016 kommen einige gesetzliche Änderungen auf die Immobilienbranche zu.

Das Jahr 2016 bringt nach IVD-Angaben höhere energetische Anforderungen an der Neubau, die Ausweitung der Mietpreisbremse, Maßnahmen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Bereich der Immobilienfinanzierung und -vermittlung und mietrechtliche Änderungen mit sich.

1. Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV)

Für Neubauten gelten seit dem 1. Januar 2016 deutlich höhere energetische Anforderungen. Der Primärenergiebedarf eines Neubaus nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2016 muss um mindestens 25 Prozent geringer sein als nach den bis zum Jahresende geltenden Standards für ein vergleichbares Haus. Die Dämmung der Gebäudehülle muss 20 Prozent besser sein als bisher.

„Für Bauherren bedeutet die nun in Kraft getretene Verschärfung der EnEV, dass enorme Zusatzkosten für eine bessere Dämmung sowie effizientere Heizungs-, Warmwasser- und Lüftungstechnik einzuplanen sind“, erklärt Jürgen Michael Schick, Präsident des IVD. Die Neuregelung gilt für Bauherren, die ab dem 1. Januar 2016 einen Bauantrag eingereicht haben.

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2. Mietpreisbremse weitet sich aus

Nachdem in Berlin, Hamburg, Bremen und in zahlreichen anderen Gemeinden etwa in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern die Mietpreisbremse durch die jeweiligen Landesregierungen eingeführt wurde, gilt diese nun seit dem 1. Januar 2016 auch in Brandenburg. Weitere Bundesländer werden folgen. So soll die Mietpreisbremse laut IVD in Kürze in den thüringischen Städten Jena und Erfurt gelten. Auch Niedersachsen wird von diesem Instrument Gebrauch machen. In Bayern gilt die Mietpreisbremse nun in 137 anstelle von 144 Kommunen.

Seite zwei: Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie kommt

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