Zwist um alte Bausparverträge

Tausenden Bausparern wurden ihre lukrativen Verträge gekündigt. Die Bausparkassen argumentieren pikanterweise mit einem Paragrafen, der zum Schutze von Verbrauchern installiert wurde. Doch der Gang durch die Instanzen dauert. Wichtige Fragen und Antworten.

Bausparen ist ein traditioneller Weg, Geld in die eigenen vier Wände zu investieren. In letzer Zeit bekamen jedoch viele Kunden Probleme mit ihrer Bausparkasse.

Für tausende Bausparer war es ein jähes Erwachen – als ihnen die Kündigung ihres lukrativ verzinsten Vertrags ins Haus flatterte.

Viele Bausparkassen kündigten Verträge, weil absehbar war, dass die Kunden überhaupt nicht mehr auf ein Eigenheim sparten. Der eigentliche Zweck des Bausparens werde damit nicht mehr verfolgt, argumentiert der Chef des größten Bausparers Schwäbisch Hall. Nun rollt eine Klagewelle – die erst ein höchstrichterlicher Beschluss stoppen dürfte.

Warum werden die Verträge überhaupt gekündigt?

In den 90er Jahren war das Zinsniveau deutlich höher. Für die Ansparzeit im Bausparvertrag zahlten die Institute mittlere einstellige Prozente, was damals wenig war. Nachdem das allgemeine Zinsniveau im Zuge der Finanzkrise immer weiter absackte, wurden die damals günstigen Verträge mehr und mehr zur Belastung für die Bausparkassen. Zumal einige Sparer das vorgesehene Darlehen überhaupt nicht nutzen.

Was ist das Problem?

Das System Bausparen funktioniert so, dass immer eine gewisse Kundenmenge spart, während andere von dem Geld Kredite zu günstigen Zinsen bekommt und diese Zinsen wieder im gemeinsamen Topf landen. Die Darlehen sind ab einer bestimmten gesparten Summe „zuteilungsreif“, können also in Anspruch genommen werden. Angesichts des niedrigen Zinsniveaus krankt das System aber an zwei Enden. Zum einen nutzen einige Sparer die Altverträge wegen ihrer im Vergleich zu anderen Anlageformen derzeit höheren Zinsen als Geldanlage. Zum anderen wurden die früher so günstigen Darlehen wegen der andernorts ebenfalls günstigen Kredite nicht mehr genutzt. Bei Schwäbisch Hall werden den Angaben zufolge bei etwa 70 Prozent der zuteilungsreifen Verträge die Darlehen nicht abgerufen.

Wie ist das Argument der Bausparkassen?

Die Bausparkassen berufen sich auf einen Paragraf im Bürgerlichen Gesetzbuch, der eigentlich zum Schutze der Verbraucher installiert wurde (§ 489 Absatz 1 Nr. 2). Er räumt dem Darlehensnehmer ein Kündigungsrecht ein. Nun ist die entscheidende Frage, ob die Bausparkassen überhaupt als Darlehensnehmer angesehen werden können. Ihr Argument: Sie bekommen gewissermaßen von den Sparern Geld geliehen. Unter Juristen ist das allerdings umstritten.

Seite zwei: Wie viele Verträge sind betroffen?

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