Zwist um alte Bausparverträge

Wie viele Verträge sind betroffen?

Berichten zufolge haben die Institute insgesamt etwa 200 000 Altverträge gekündigt. Dabei geht es vor allem um Verträge, die schon zehn Jahre „zuteilungsreif“ sind und nicht genutzt werden, wo also das zinsgünstige Darlehen nicht in Anspruch genommen wird. Die Verträge seien im Schnitt 22 Jahre alt, heißt es beim Verband der Privaten Bausparkassen. Bislang kam es zu 970 Klagen. Dem Verband zufolge sind 141 zu Gunsten der Bausparkassen entschieden worden, 14 Mal hätten Gerichte das anders gesehen. Allerdings legen die Institute auch schon Geld für die Prozesse zurück: Zumindest für laufende Verfahren dürften die Bausparkassen bereits Rückstellungen bilden, heißt es in der Branche. Branchenprimus Schwäbisch Hall verneint das. Bislang seien keine Rückstellungen aufgebaut worden.

Was denken Verbraucherschützer?

Die halten die Rechtsprechung bislang für nicht eindeutig, da man sich in vielen Fällen auch auf einen Vergleich geeinigt habe. Das bestätigen auch Gerichte. Bei der Verbraucherzentrale Bremen heißt es, derzeit werde die Rechtsprechung der vergangenen Monate im Hinblick auf ein zu erwartendes höchstrichterliches Urteil geprüft. Ziel sei es, eine klare Rechtslage zu schaffen.

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Wie geht es weiter?

Die ersten aussagekräftigen Urteile vor Oberlandesgerichten stehen nun an. Das Oberlandesgericht Hamm hat Ende Dezember 2015 eine Kündigung als rechtmäßig bewertet – aber die Berufung nicht zugelassen und damit den weiteren Rechtsweg in diesem Fall versperrt. Ein weiteres Urteil ist vor dem Oberlandesgericht Stuttgart Ende März geplant. Das alles entscheidende Urteil dürfte erst irgendwann vor dem Bundesgerichtshof fallen – und damit wird erst 2017 gerechnet.

Quelle: dpa-AFX

Foto: Shutterstock

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