BGH-Urteil: Erleichterung bei Bausparkassen, Enttäuschung bei Verbraucherschützern

Verbraucherschützer zeigen sich enttäuscht über das BGH-Urteil zur Kündigung von Bauspar-Altverträgen. Die Bausparkassen dagegen begrüßen das Urteil als Bestätigung ihrer Geschäftspraxis.

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Einen Bausparvertrag über mehr als zehn Jahre als reine Sparanlage laufen zu lassen, widerspricht dem Sinn und Zweck des Bausparens, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag.

Die Bestätigung von Kündigungen gut verzinster Bausparverträge durch den Bundesgerichtshof (BGH) ist aus Sicht von Verbraucherschützern ein schwerer Rückschlag für Kunden.

„Das Bundesgericht hat heute den Grundsatz der Vertragstreue schwer erschüttert – die Verbraucher können sich jetzt offensichtlich nicht darauf verlassen, dass die Verträge einzuhalten sind“, sagte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale (VZ) Baden-Württemberg am Dienstag nach dem Urteil in Karlsruhe (Az. XI ZR 185/16 u.a).

BGH bestätigt Sonderkündigungsrecht

Seit 2015 haben Bausparkassen etwa 250.000 Kunden gekündigt, weil diese ihre alten Verträge nur zur Guthabenanlage nutzten und relativ hohe Zinsen einstrichen. Bei den Kündigungen bezogen sich die Finanzinstitute auf eine Art Sonderkündigungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Der Entscheidung des BGH vom 21. Februar 2017 zufolge war das rechtmäßig.

Verbraucherschützer Nauhauser wirft den Bausparkassen vor, die Sparverträge früher als reine Guthaben-Anlage verkauft zu haben.

Bausparkassen-Verband: Urteil gute Nachricht für Spargemeinschaft

Erleichtert hat dagegen der Verband der Privaten Bausparkassen auf das Urteil reagiert. „Verträge zu kündigen, macht alles andere als Freude – umso wichtiger ist es, jetzt bestätigt zu bekommen, dass diese Kündigungen rechtmäßig erfolgt sind“, sagte ein Sprecher des Verbands, zu dem die Bausparkasse Wüstenrot gehört. Diese war vor das oberste deutsche Gericht gezogen, um die Kündigungen der Altverträge durchzusetzen.

Der Verbandssprecher sagte zudem: „Das ist eine gute Nachricht für die Bauspargemeinschaft als Ganzes, die weiterhin auf die Stabilität dieses Systems vertrauen darf.“

Aus Sicht der Bausparkassen widersprach die Nutzung gut verzinster Altverträge als dauerhafte Sparanlage dem Kollektivgedanken, dass Vertragsinhaber in einer Sparphase zunächst einzahlen und anschließend Darlehen ziehen. In Deutschland gibt es rund 30 Millionen Bausparverträge. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

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