„Dumm und gierig“ – Hauptangeklagte gestehen im S&K-Prozess

Im Prozess um millionenschwere Untreuevorwürfe gegen Verantwortliche des Frankfurter Immobilienunternehmens S&K haben die beiden Hauptangeklagten Geständnisse abgelegt.

Ist ein Unternehmen verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, kann dies vom Finanzamt nicht als geldwerter Vorteil für die Angestellten berechnet werden.
Den Geständnissen war eine Absprache zwischen den Beteiligten in dem seit September 2015 laufenden Prozess vorausgegangen.

Vor dem Landgericht Frankfurt ließ der S&K-Gründer Stephan Schäfer am Dienstag über seinen Verteidiger erklären, dass er „die volle Verantwortung“ für die ihm zur Last gelegten Taten übernehme.

„Schäbig und einfallslos“

Sein früherer Kompagnon Jonas Köller bezeichnete das S&K-Geschäftsmodell als „schäbig und einfallslos“ und sich selbst als „dumm und gierig“ und entschuldigte sich bei den Geschädigten.

Den Geständnissen war eine Absprache zwischen den Beteiligten in dem seit September 2015 laufenden Prozess vorausgegangen. Die Angeklagten stehen im Verdacht, mit einem Schneeballsystem rund 11 000 Anleger um zusammen 240 Millionen Euro geprellt zu haben. (dpa-Afx)

Foto: Shutterstock

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