Erbbaurecht kann Immobilienmärkte entlasten

Besonders junge Familien mit wenig Startkapital müssen den Bau ihrer eigenen Immobilie oft mehrere Jahre aufschieben. Das liegt auch an den steigenden Grundstückspreisen. Doch das Erbbaurecht kann einigen potenziellen Bauherren helfen. Eine aktuelle Studie gibt einen Überblick über die aktuelle und zukünftige Bedeutung des Rechts.

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Dank des Erbbaurechts können beispielsweise Familien eine eigene Immobilie bauen, ohne gleichzeitig die Kaufsumme für das Grundstück stemmen zu müssen.

Das Erbbaurecht trennt das Eigentum am Grundrecht vom Eigentum an dem darauf stehenden Gebäude. Das ist für den Immobilieneigentümer und den Grundstückseigentümer gleichzeitig vorteilhaft.

Der Bauherr könne sich so den Wunsch einer eigenen Immobilie erfüllen, ohne dafür ein Grundstück kaufen zu müssen und der Grundstückseigentümer behalte die Kontrolle über die Nutzung des Grundstücks, das für ihn zur Quelle regelmäßiger Einnahmen werde.

Das Hamburger Beratungsunternehmen Analyse & Konzepte führte im Frühjahr 2017 im Auftrag des Deutschen Erbbaurechtsverbands eine „Studie zum Erbbaurecht“ durch. Sie liefert eine erste Datenbasis zu Anzahl und Verteilung von Erbbaugrundstücken in Deutschland. Darüber hinaus erhebt sie Informationen zu Strategien von Erbbaurechtsgebern bei der Vertragsverlängerung.

Zunehmende Dynamik

Damit sollen folgende Fragen beantwortet werden: Welche Rolle spielt das Erbbaurecht auf dem deutschen Wohnungsmarkt? Werden die Grundstückseigentümer in den kommenden Jahren neue Erbbaurechte vergeben? Wo sind diese besonders attraktiv?

„Unsere Studie liefert erstmals einen Überblick über die Erbbaurechtslandschaft in Deutschland. Sie zeigt, dass wir in den nächsten Jahren eine zunehmende Dynamik in diesem Bereich erwarten können und dass es sich dabei nicht um ein seltenes Nischenprodukt handelt. Vielmehr erkennen auch immer mehr Kommunen den möglichen Mehrwert einer Erbbaurechtsvergabe – auch als Antwort auf die immer weiter steigenden Bodenwerte“, sagt Dr. Matthias Nagel, der Geschäftsführer des Deutschen Erbbaurechtsverbands.

Seite zwei: Die Ergebnisse der Studie

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