HRE-Prozess: Anklage weist Vorwurf der Einseitigkeit zurück

Die Staatsanwaltschaft wies die Vorwürfe des im HRE-Prozess Angeklagten Georg Funke zurück. Der Staatsanwalt verwies darauf, dass ein Großteil der Vorwürfe fallen gelassen worden sei und verglich den Angeklagten mit einem rasenden Autofahrer.

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Landgericht München: Hier wird der Prozess gegen Georg Funke, den Vorstandschef der HRE-Bankengruppe, geführt.

Gereizte Stimmung im Strafprozess um den Milliardenkollaps der HRE-Bankengruppe im Jahr 2008: Die Staatsanwaltschaft hat Vorwürfe des angeklagten früheren Bankchefs Georg Funke zurückgewiesen, einseitig und ohne die angebrachte Sorgfalt zu seinen Lasten ermittelt zu haben. „Dies kann nicht unwidersprochen bleiben“, sagte der Vertreter der Anklage am Montag vor dem Landgericht München I.

Die Staatsanwaltschaft verwies darauf, dass im Zuge der Ermittlungen 90 Prozent der ursprünglichen Vorwürfe gegen den Ex-Bankier fallen gelassen worden seien. Es sei nicht einseitig ermittelt worden.

Teuerster Schadenfall der Finanzkrise

Die Anklage verglich den Angeklagten mit einem rasenden Autofahrer, der geblitzt wird: „Sie selber sind sich sicher, dass sie nicht zu schnell gefahren sind. Und das anders lautende Messprotokoll muss auf einem technischen Fehler beruhen“, spottete der Staatsanwalt.

Der Zusammenbruch der HRE im Herbst 2008 war für den Bund der teuerste Schadenfall der Finanzkrise. Die Immobilienbank wurde mit fast zehn Milliarden Euro Kapitalspritzen und über 120 Milliarden Euro Bürgschaften gestützt, bevor sie dann abgewickelt wurde.

Funke steht vor Gericht, weil er die Lage der Bank in Geschäftsberichten 2007 und 2008 geschönt haben soll. Funke seinerseits wirft dem früheren Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und dem damaligen Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) vor, die HRE in den Abgrund getrieben zu haben. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

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