ZIA: Kein Anlass, die Kreditvergabe für Immobilien zu erschweren

Der Finanzausschuss des Bundestags berät über geplante Eingriffsrechte gegen eine drohende Immobilienblase sowie über Klarstellungen zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR). In einer Stellungnahme setzt sich der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) dafür ein, dass bei privaten Darlehensnehmern auch weitere Sicherheiten wie das vorhandene Vermögen berücksichtigt werden.

Immobilienfinanzierungen in Deutschland sind von einem konservativen und langfristigen Ansatz geprägt, so der ZIA.

Im Rahmen der heutigen Anhörung im Bundestag hat der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss als geladener Sachverständiger eine Anpassung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung für ein Finanzaufsichtsrecht-ergänzungsgesetz gefordert.

„Derzeit besteht keine Dringlichkeit, zusätzliche Instrumente im privaten Immobilienfinanzierungsgeschäft einzuführen, um eine Preisblase zu verhindern. Entscheidend ist also, nicht schnell, sondern sauber und überlegt vorzugehen“, erklärt Dr. Stephan Rabe, Geschäftsführer des ZIA, in der heutigen Anhörung.

Zum einen sei die Schuldentragfähigkeit der privaten Haushalte sehr robust, zum anderen seien die Immobilienfinanzierungen in Deutschland von einem konservativen und langfristigen Ansatz geprägt. „Bei der Einführung eines neuen Instrumentenkasten sollten wir die nationalen Besonderheiten in der Immobilienfinanzierung berücksichtigen“, fügt Rabe an.

ZIA schlägt Fremdkapital-Obergrenzen mit Beachtung von weiteren Sicherheiten vor

Die derzeit vorgesehene Obergrenze könne laut ZIA dazu führen, dass auch der Mietwohnungsneubau unter den Maßgaben leidet und Immobilienfinanzierer weiter verunsichert werden.

„Eine anteilig hohe Fremdkapital-Finanzierung stellt dann kein Problem dar, wenn die Solvenz des Darlehensnehmers durch sein Einkommen oder andere Vermögensbestandteile wie zum Beispiel weitere Mietwohnungen im Bestand so hoch ist, dass die Rückzahlung stets möglich wäre“, meint Rabe.

Dabei folge die Immobilienfinanzierung in Deutschland eher dem Vorsichtsprinzip. Laut einer Studie des IW Köln verfüge ein Großteil der Haushalte mit einem Beleihungsauslauf von 90 Prozent über ein Nettovermögen von mehr als 50.000 Euro.

Viele Haushalte mit einem solchen Beleihungsauslauf wiesen sogar deutlich höhere Vermögen auf. „Schuldendienste werden im Verhältnis zum Einkommen in Deutschland traditionell sehr moderat gewählt. Und es finden sich keine Anzeichen dafür, dass sich das ändert“, sagt Rabe.

Keine Berücksichtigung der Kreditverstärkung im Entwurf

Generell fehle im Entwurf laut ZIA jegliche Berücksichtigung weiterer relevanter Vermögenspositionen zur Absicherung von Darlehen. „Der Gesetzentwurf beantwortet bislang nicht die Frage, wie etwa mit Barsicherheiten oder auch verpfändeten Wertpapierdepots umgegangen werden soll. Im Ergebnis fehlt bislang jeder Einschub zum Umgang mit der Kreditverstärkung“, meint Rabe.

Auswirkungen auf Stadtentwicklung und Energiewende

Zudem warnt der ZIA vor möglichen sozialen, wohnungsbaupolitischen und ökonomischen Folgen der vorgeschlagenen Eingriffsrechte.

„Gerade jetzt stehen die Zeichen für Wohnimmobilien günstig und auch die Politik fordert den Neubau sowie Investitionen zur angestrebten Energiewende im Gebäudesektor von der Branche. Die Verschlechterung des Finanzierungsumfeldes könnte die Stadtentwicklung nachhaltig bremsen und weitere Ziele wie das bezahlbare und klimaneutrale Wohnen gefährden“, sagt Rabe.

Die Nachfrage nach Wohnimmobilien sei auch deshalb so hoch, weil viele Anleger aufgrund der niedrigen Zinsen in Immobilien sichern wollten. „Wegen der großen Bedeutung für die Konjunktur, die Versorgung mit Wohnraum der Bevölkerung sowie Entwicklung unserer Städte sollte nicht nur die Finanzindustrie vor dem Scharfstellen der Maßnahmen, sondern auch die Immobilienwirtschaft gehört werden“, fügt Rabe an. (bk)

Foto: Shutterstock

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