ZKA zur Besteuerung von Kapitalanlagen

Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA), Berlin, ein Zusammenschluss der Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft fordert von der Politik ein schlüssiges Gesamtkonzept für die Besteuerung von Kapitalanlagen. In einem offenen Brief an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, den Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD sowie an die Bundesminister für Finanzen und für Wirtschaft und die Länderfinanzminister, wird die Planung der Bundesregierung zur Einführung einer pauschalen Besteuerung privater Veräußerungsgewinne in Höhe von 20 Prozent zum 1. Januar 2007 als falscher Weg dargestellt.

Grund: Die Abgrenzung zwischen Kapitalerträgen und Veräußerungsgewinnen werde damit weiterhin erschwert und nicht erleichtert. Der ZKA verlangt deshalb ein einheitliches Besteuerungskonzept für die Veranlagung privater Kapitalerträge wie etwa Zinsen, Dividenden und Investmenterträge sowie von Wertpapier-Veräußerungsgewinnen mit einem Steuersatz von höchstens 20 Prozent.

Dabei dürften Dividendenwerte wegen der Doppelbelastung durch die Körperschaft- und Einkommensteuer allenfalls teilweise in die Steuerbemessungsgrundlage einbezogen werden. Wertpapiere, deren Veräußerung nach geltendem Recht keine steuerlichen Folgen auslöst, sind laut ZKA von der Neuregelung auszunehmen. Der Ausschuss fordert außerdem, dass die Steuer grundsätzlich im Wege eines abgeltenden Steuerabzugs durch die auszahlenden Stellen oder durch den Schuldner der Kapitalerträge erhoben wird und Erträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterliegen, zum Abgeltungssteuersatz veranlagt werden.

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