FT will neues Luxemburger Gesetz nutzen

Eine Änderung der Fondsgesetzgebung in Luxemburg erlaubt die individuelle Auflegung von Produkten für Einzelpersonen. Die Fondsgesellschaft Frankfurt-Trust will diese neuen Rahmenbedingungen ab sofort nutzen. ?Bislang konnten lediglich institutionelle Investoren von den Vorzügen eines Spezialfonds profitieren. Seit dem 13. Februar ist in Luxemburg das Gesetz über Spezialfonds (SIF) in Kraft?, erläutert Karl Stäcker, Vorsitzender des Verwaltungsrats von Frankfurt-Trust Invest Luxemburg AG und Sprecher der Geschäftsführung vonFrankfurt-Trust.

Im Vergleich zu herkömmlichen Anlagealternativen liegt ein weiterer Vorteil für den privaten Anleger vor allem auf der Kostenseite. ?Die Flexibilität, die der Luxemburger Gesetzgeber Anlegern jetzt rückwirkend eingeräumt hat, geht soweit, dass selbst Ausschüttungsmodalitäten flexibel gestaltet werden können?, weiß Thomas Grünewald,Geschäftsführer der Frankfurt-Trust Invest Luxemburg AG. Von den neuen Luxemburger Bestimmungen können fachkundige Privatanleger profitieren, wenn sie die gesetzliche Mindestanforderung erfüllen und ein Mindestvolumen von 1,25 Millionen Euroinvestieren. ?Von den Vorzügen des individuellen Investmentfonds nach neuem Luxemburger Recht sollen unsere Kunden von Anfang an profitieren können?, so Grünewald.

Auch ein Pooling mehrer Einlagen unterschiedlicher Privatanleger ist möglich. DieFrankfurt-Trust Invest Luxemburg AG verfügt schon heute über die erforderlicheInfrastruktur und IT. ?Wir können für unsere Kunden jederzeit, schnell und unkompliziertindividuelle Fondslösungen bedarfsgerecht auflegen?, so Grünewald.

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