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Mittwoch, 9. Dezember 2009

BVI warnt vor AIFM-Richtlinie

Spezialfonds sind nach Auffassung des in Frankfurt ansässigen Bundesverbands Investment und Asset Management (BVI) bereits hinreichend reguliert und sollten daher nicht unter die geplante AIFM-Richtlinie der EU fallen. Oder wenigstens besonders behandelt werden.

Stop-204 240-Unbenannt1-127x150 in BVI warnt vor AIFM-RichtlinieBVI-Vorstandsmitglied Bernd Vorbeck sagt: „Die AIFM-Richtlinie führt zu höheren Kosten und geringerer Flexibilität in der Kapitalanlage. Am Ende drohen den Betriebsrentnern und Versicherten Einbußen bei ihrer Altersvorsorge.”

Die Sorge der Fondslobby um eines ihrer Zugpferde ist nachvollziehbar: Elf Milliarden Euro sind von Januar bis Oktober dieses Jahres netto in Spezialfonds geflossen und haben die Bilanz des Investmentstandorts Deutschland gerettet.

Zum Hintergrund: Die „Alternative Investment Fund Managers“-Richtlinie soll auf einen Schlag sämtliche Nicht-Ucits-Investmentvehikel wie beispielsweise auch Unternehmensbeteiligungen in Form geschlossener Fonds oder eben die angesprochenen Spezialinvestmentfonds für institutionelle Anleger regulieren. Ziele der Direktive sind unter anderem mehr Transparenz und größere Sicherheit für Anleger.

Mit rund 700 Milliarden Euro verwaltetem Vermögen sollen Spezialfonds laut BVI rund 30 Prozent des gesamten in Europa von der AIFM-Richtlinie erfassten Volumens ausmachen. “Die Nachteile durch den weiten Regulierungsansatz sind zu groß, als dass sie in Kauf genommen werden dürften“, so Vorbeck. Die zusätzliche Regulierung schaffe keine zusätzliche Sicherheit und Transparenz, sondern schränke professionelle Investoren wie Versicherungen, Pensionskassen oder Kreditinstitute ein. Außerdem gefährde sie Arbeitsplätze in Deutschland und müsse wenigstens nach Produkttypen differenziert werden.

„Beim Thema Regulierung geht es auch um die Zukunftsfähigkeit des Investmentstandorts Deutschland. Wir begrüßen daher sehr, dass sich die Bundesregierung für sachgerechte Differenzierungen im Rahmen der AIFM-Richtlinie einsetzen will“, so Vorbeck. “Wird die Wettbewerbsfähigkeit von Spezialfonds beschädigt, droht die Verlagerung der Kapitalanlage auf ausländische Standorte.” Nachteile für die betriebliche Altersversorgung hierzulande müssten vermieden werden.

Peter Hadasch, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Firmenpensionskassen e.V., erklärt dazu: „Es ist nicht nachzuvollziehen, dass in Folge eines europäischen Aktionismus diese hervorragende Anlagemöglichkeit zu Lasten unserer Arbeitnehmer und Rentner geopfert werden soll.” (mr)

Fotos: Shutterstock

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