VuV will Sonderstellung für vermögensverwaltende Fonds

Der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland (VuV) mit Sitz in Frankfurt hat Kriterien für vermögensverwaltend gemanagte Fonds erarbeitet und fordert eine gesonderte Berücksichtigung durch Ratingagenturen und Fondsverband.

Günter T. Schlösser, VuV
Günter T. Schlösser, VuV

Die VuV-Definition umfasst folgende Eckpunkte:

1. Der Fonds investiert in mehr als eine Anlageklasse gleichzeitig.

2. Der Fonds muss als Basisinvestment geeignet sein.

3. Der Fonds muss eine risikoadjustierte Rendite anstreben.

4. Der Fonds muss frei von Interessenkonflikten gemanagt werden.

Die Produkte würden zurzeit noch von Fondsanalysten und dem Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) unter der Rubrik Mischfonds aufgeführt, so der VuV. Dabei sei das Volumen dieser Fondsspezies beachtlich: Von 2,5 Milliarden Euro im Jahr 2007 ist es laut Verband auf aktuell 26 Milliarden Euro angewachsen.

„Vermögensverwaltende Fonds sind ein Basisinvestment, gerade für den privaten Investor. Der Anleger muss sich jedoch darauf verlassen können, dass diese Fonds auch die gleiche Zielsetzung verfolgen. Eine einheitliche Definition, aufbauend auf unseren Kriterien bietet dem Anleger Produkt- und Investmentsicherheit“, so Günter T. Schlösser, Vorstandsvorsitzender des VuV.

Außerdem begrüßt Schlösser, dass CDU und CSU in Aussicht gestellt haben, sich dafür einzusetzen, Sparpläne von Investmentfonds und Lebensversicherungen steuerlich anzugleichen. „Anleger können in die meisten vermögensverwaltend gemanagten Fonds auch als Sparplan einzahlen. Eine steuerliche Gleichbehandlung zu Lebensversicherungen ist im Hinblick auf eine verbesserte private Altersvorsorge der Sparer nur zu unterstützen“, so Schlösser.

Der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland (VuV) versteht sich als Interessenvertretung bankenunabhängiger Finanzportfolioverwalter.  (mr)

Foto: VuV

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