BVI sorgt sich um Verbraucherschutz

Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) stellt fest, dass der europäische Gesetzgeber zwar den Verbraucherschutz verbessert hat, dort aber nach wie vor große Defizite vorhanden sind.

„Vertreter des Europäischen Parlaments, des Rates und der EU-Kommission haben sich gestern in den Verhandlungen zur Reform der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID, Markets in Financial Instruments Directive) abschließend geeinigt. Mit Blick auf den Verbraucherschutz bewertet der deutsche Fondsverband BVI das Ergebnis der Verhandlungen überwiegend kritisch. Denn während im Vertrieb von Investmentprodukten die Transparenz nochmals erhöht wird, gelten für Käufer kapitalbildender Versicherungen weiterhin keine vergleichbaren Regeln. Diese Diskrepanz ist nach Ansicht des BVI nicht im Sinne der Verbraucher und des fairen Wettbewerbs“, heißt es in einer Mitteilung.

Investmentfonds werden aus Sicht des Verbandes benachteiligt

Vermittler von Finanzprodukten, die unter MiFID fallen, müssen demnach künftig Interessenkonflikte offenlegen und angeben, ob sie unabhängig tätig sind oder auf Provisionsbasis. Darüber hinaus müssen sie prüfen, ob ein bestimmtes Produkt für den jeweiligen Kunden geeignet ist. Das aber ist aus Sicht des BVI keine Gleichbehandlung: „Kunden, die ihr Geld in Versicherungsprodukten anlegen, werden nicht von vergleichbaren Vertriebsregeln profitieren. Beispielsweise müssen Verkäufer von Versicherungen auch weiterhin nicht offenlegen, ob sie abhängig oder unabhängig beraten. Die Revision der Vermittlerrichtlinie ist jetzt die letzte Chance, die Diskrepanz im Verbraucherschutz zu beseitigen.“

Wettbewerb zwischen Honorar- und Provisionsmodell

Honorar- und Provisionsberatung bleiben nebeneinander bestehen, was der BVI ausdrücklich begrüßt. Der Verband kämpft gegen ein Ende des provisionsgetriebenen Verkaufs.

Die Vertriebsrichtlinie MiFID unterscheidet künftig nach sogenannten komplexen und nicht-komplexen Anlageprodukten. Erstere gelten als erklärungsbedürftiger, der Vertrieb an Privatanleger ist deshalb nur eingeschränkt möglich. „Dies trifft paradoxerweise auch einige Garantiefonds. Der beratungsfreie Vertrieb dieser Fonds, beispielsweise über Direktbanken oder Fondsplattformen, wird daher künftig nicht mehr möglich sein. Wir halten es für widersinnig, dass ausgerechnet wenig riskante Fondstypen im Vertrieb eingeschränkt werden sollen. Hier schießt der EU-Gesetzgeber über das Ziel hinaus“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI.

Zum Hintergrund: Während die MiFID den Vertrieb regelt, soll die geplante Verordnung zu PRIPs (Packaged Retail Investment Products) die verschiedenen Finanzprodukte für Verbraucher durch einheitliche Anlegerinformationen etwa zu den Kosten vergleichbar machen. EU-Kommission und -Parlament haben sich bereits dafür ausgesprochen, die Verordnung auch auf kapitalbildende Lebensversicherungen anzuwenden. Der Europäische Rat will dagegen eine Ausnahme für Lebensversicherungen durchsetzen, so die Einschätzung des BVI: „Ein abschließendes Ergebnis zu PRIPs steht noch aus. Die Revision der Versicherungsvermittlerrichtlinie (IMD 2) ist seit einem Jahr ins Stocken geraten. Es ist unwahrscheinlich, dass das Dossier in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden kann. Der Rat hat bislang keine Position definiert.“ (mr)

Foto: Shutterstock

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