Esma kippt Vorschläge zu Provisionen

Die Europäische Wertpapieraufsicht Esma hat sich mit ihren Vorschlägen zur Provisionsberatung einen Schritt auf die Finanzbranche zubewegt.

Nach übereinstimmenden Medienberichten und laut Veröffentlichung der Esma ist die geplante starke Beschneidung der Provisionsberatung im Rahmen der Mifid II-Richtlinie vom Tisch. In einem ersten Entwurf waren die Vorschläge der französischen Behörde nach Meinung einiger Kritiker noch einem Verbot der verprovisionierten Wertpapierberatung gleichgekommen. Der entsprechend lautende Passus sei nunmehr eliminiert worden.

Qualitätssteigerung gefordert

Bestehen bleibe indes der durch Esma befeuerte Vorstoß für mehr Qualität in der Finanzberatung. Danach soll dem Kunden ein wie auch immer gearteter höherwertiger Service zuteil werden, der sich an der Höhe der Provision bemessen muss.

Provision muss richtige Anreize setzen

Darüber hinaus dürfe die Provision, die der Vermittler erhält, die Beratungsdienstleistung gegenüber dem Kunden nicht beeinflussen. Wie sich dieser Anspruch in der Praxis umsetzen lässt, ließ Esma zunächst offen. Gleiches gilt für die Mifid II-Richtlinie und der darin enthaltenen Regelung, wonach eine Provisionszahlung nur dann zulässig ist, wenn zur Qualitätsverbesserung der Dienstleistung dient.

Foto: Shutterstock 

 

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