Edelmetalle und steuerliche Fragen – das sollten Sie wissen

Allerdings entfällt auch die Möglichkeit, Werbungskosten wie beispielsweise die Fahrtkosten zum Goldhändler steuerlich abzusetzen. Wer seine Schätze vor Ablauf der Jahresfrist verkauft, muss die Gewinne aus diesem Veräußerungsgeschäft mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Edelmetallkäufer sollten alle Käufe möglichst lückenlos dokumentieren können.

Abgeltungssteuer bei Goldminenaktien und Minenfonds

Zwar sparen sich Besitzer von Wertpapieren auf Goldbasis die Lagerung von Barren und Münzen, dafür müssen sie bei der Berechnung ihrer Rendite etwas mehr Zeit aufwenden. Denn Gewinne oder Verluste, die beim Handel mit Goldminenaktien oder Minenfonds erzielt wurden, unterliegen der Abgeltungssteuer. Und die wird auf sämtliche Dividenden oder Kapitalerträge aus dem Verkauf dieser Produkte fällig.

Abgezogen von den Gewinnen wird ein Anteil von 25 Prozent, der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und eventuell zusätzlich die Kirchensteuer. Das Gleiche gilt für Zertifikate und Exchange Traded Funds aus der Goldindustrie – beide Produkte werden wie alle anderen Investmentfonds behandelt.

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Einzige Ausnahme: Anleger konnten in der Vergangenheit erfolgreich Einspruch gegen die Abgeltungssteuer auf die entsprechenden Wertpapiere oder Zertifikate einlegen, wenn sie dem Finanzamt nachweisen, dass sie direkte Eigentümer des unterlegten Golds sind.

Mehrwertsteuer beim Kauf von physischem Gold

Liebhaber von goldenen Münzen und Barren werden bei der Besteuerung noch zusätzlich entlastet – bei Anlagegold fällt grundsätzlich keine Mehrwertsteuer an. Artikel 25 des Umsatzsteuergesetzes nimmt zudem Gold in Barren- oder Plättchenform
·        mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht
·        und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel

sowie Goldmünzen, die
·        einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen,
·        nach dem Jahr 1800 geprägt wurden,
·        in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren
·        und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt,

von der Umsatzbesteuerung aus.

Seite drei: Mehrwertsteuer beim Kauf von physischem Silber

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