Regierungsentwurf zur Investmentsteuerreform: Im Detail noch Nachbesserungsbedarf

Besteuerung von Spezialfonds fast unverändert

Spezialfonds sollen weitgehend wie bisher besteuert werden. Positiv für die Spezialfonds-Anleger ist, dass bestimmte Gewinne aus dem Verkauf von Kapitalforderungen nicht mehr zu den thesaurierten ausschüttungsgleichen Erträgen zählen sollen, die steuerpflichtig sind und unabhängig von einer Ausschüttung beim Anleger erfasst werden müssen. Allerdings sollen jetzt sämtliche Gewinne, die bislang nicht zu den ausschüttungsgleichen Erträgen zählten, mit Ablauf von 15 Jahren nach dem Geschäftsjahr der Vereinnahmung als ausschüttungsgleiche Erträge gelten. Das vereinfacht die Rechtslage, ohne das Fondsmanagement zu berühren. Noch im Referentenentwurf vorgesehene belastende Sonderregelungen zu Finanzderivaten wurden auf Vorschlag des BVI im Regierungsentwurf entschärft. „Damit bleiben Spezialfonds für institutionelle Investoren weiterhin steuerlich attraktiv. Allerdings muss der Verwaltungsaufwand noch gesenkt werden“, erklärt Richter.

Positiv bewertet der BVI, dass die umsatzsteuerfreie Verwaltung von Fonds nun auch auf geschlossene Fonds ausgedehnt wird. Allerdings muss noch klargestellt werden, dass der Kreis der bisher schon steuerfrei verwalteten Fonds an anderer Stelle nicht eingeengt wird.

Unabhängig von der Investmentsteuerreform sieht der Regierungsentwurf bereits ab 2016 Regeln vor, die das Besteuerungsrecht des deutschen Fiskus auf deutsche Dividenden sicherstellen sollen. Dafür ist eine 45-Tage-Regelung geplant, wonach Direktanleger und Fondsmanager deutsche Aktien 45 Tage um den Dividendenstichtag herum halten müssen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Das Ziel ist nachvollziehbar. Die Vorschriften müssen jedoch praxisgerecht ausgestaltet werden. Der BVI fordert, dass deutsche Dividenden in Fonds erst ab 2018, also mit Inkrafttreten der neuen Vorschriften zur Investmentbesteuerung, grundsätzlich mit 15 Prozent belastet werden. Zwischenzeitlich kann das Besteuerungsrecht auf deutsche Dividenden durch eine Bestätigung von Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern gesichert werden. (tr)
Foto: Shutterstock

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